Du weißt bereits, dass viele Steuerpflichtige in Deutschland eine Einkommensteuererklärung bis zu einer festgelegten Frist abgeben müssen. Dabei ist zu unterscheiden, ob man eine Einkommensteuererklärung abgeben muss oder ob man freiwillig eine Steuererklärung abgibt. Wann eine Pflichtveranlagung eintritt und was das überhaupt bedeutet, erklären wir hier.
Was ist eine Pflichtveranlagung?
Grundsätzlich gilt eine Abgabefrist der Einkommensteuererklärung. Dabei werden jedoch bestimmte Ausnahmen beschrieben. Wenn du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst, wird die Einkommensteuer in der Regel durch die Lohnsteuer bereits abgegolten. In einem solchen Fall müsstest du keine Einkommensteuererklärung abgeben. Das ist allerdings nicht immer der Fall. Im Paragrafen 46 werden Fälle beschrieben, bei denen zwingend eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Dies nennt man auch Pflichtveranlagung.
Wann besteht die Pflichtveranlagung?
Die Fälle, bei denen eine Pflichtveranlagung vorliegt, beziehen sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den folgenden Fällen musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.
- Du beziehst Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, die über 410 EUR liegen. Dabei sind diese Lohnersatzleistungen zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegen trotzdem dem Progressionsvorbehalt und werden demnach berücksichtigt.
- Du oder dein Ehepartner haben zusätzliche positive Einkünfte, die über 410 EUR liegen. Besitzt du beispielsweise eine Wohnung, die du vermietest, so erzielst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Du bekommst Arbeitslohn von einem weiteren Arbeitnehmer.
- Du bist verheiratet und ihr habt euch für eine Zusammenveranlagung entschieden, wobei ihr die Steuerklassenkombination Steuerklasse III und V oder einer die Steuerklasse VI gewählt hat. Dasselbe gilt, wenn die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt wurde.
- Wenn du einen Freibetrag wie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen hast, liegt eine Pflichtveranlagung vor.
- Nehmen wir an, die Lohnsteuer wurde bereits berechnet, der Lohn aus einem vorherigen Dienstverhältnis wurde dabei jedoch nicht berücksichtigt. In diesem Fall muss eine Steuererklärung erstellt werden.
- Du musst zudem eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn du in dem Jahr erneut heiratest, in dem die Ehe entweder durch Scheidung oder Tod aufgelöst
Diese Fälle beziehen sich wie gesagt lediglich auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei anderen steuerpflichtigen Einkünften besteht ebenfalls eine Pflichtveranlagung.
Wann läuft die Frist ab?
Während die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung bei einer Antragsveranlagung (freiwillige Abgabe) vier Jahre nach dem Veranlagungszeitraum ist, musst du bei der Pflichtveranlagung die Fristen einhalten. So musst du die Einkommensteuererklärung 2022 bis zum 02.10.2023 abgeben. Du hast entsprechend mehr Zeit, wenn du die Einkommensteuererklärung durch Experten machen lässt.
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