Antragsveranlagung

Wenn du gerade neu in das Berufsleben einsteigst oder dich neu orientierst, kommt oft die Frage auf, was du bei der Steuererklärung beachten musst. So kann sich bei der Änderung deiner Lebenssituation nicht nur die Höhe deiner Lohnsteuer ändern, sondern auch, ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst oder nicht. Wir erklären dir hier, was die Antragsveranlagung zu bedeuten hat und was der Unterschied zur Pflichtveranlagung ist.

 

Was ist die Antragsveranlagung?

Wenn du als Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wird dir die Möglichkeit gegeben, freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das nennt man auch die Antragsveranlagung. Vielleicht fragst du dich, warum du eine Einkommensteuererklärung abgeben solltest, wenn du doch nicht dazu verpflichtet bist. Durch die Antragsveranlagung kannst du Aufwendungen geltend machen, die steuermindernd sind. Das bedeutet, dass die Antragsveranlagung sinnvoll ist, wenn du noch abzugsfähige Aufwendungen geltend machen kannst, die noch nicht berücksichtigt wurden. Darunter fallen außergewöhnliche Belastungen sowie weitere Werbungskosten.

 

Was ist der Unterschied zur Pflichtveranlagung?

Anders als bei der Antragsveranlagung bedeutet eine Pflichtveranlagung die Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. Arbeitnehmer, die der Steuerklasse I zugeordnet sind und ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In diesem Fall können sie durch die Antragsveranlagung eine freiwillige Einkommensteuererklärung abgeben.

Eine Pflichtveranlagung besteht dann, wenn du beispielsweise Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld erhalten hast. Auch bei einer Zusammenveranlagung liegt eine Pflichtveranlagung vor.

 

Wann muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden?

Hast du dich dazu entschlossen, freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben, so hast du dafür auch länger Zeit. Du kannst vier Jahre nach dem Veranlagungszeitraum noch freiwillig eine Steuererklärung abgeben.

In der Regel muss die Einkommensteuererklärung bis zum jeweiligen 31. Juli, also innerhalb der sieben Monate nach dem Veranlagungszeitraum abgegeben werden. Diese Frist ist einzuhalten, wenn die Einkommensteuererklärung eigenständig ohne Hilfe und ohne Beratung erstellt wird. Die Abgabefrist wurde allerdings für das Steuerjahr 2022 auf dem 30. September 2023 verschoben. Da das ein Wochenende ist, ist die Steuererklärung bis zum 02. Oktober 2023 abzugeben.

Wird die Steuererklärung durch anderweitige Hilfe erstellt, so ist die Abgabefrist Ende Februar im zweiten Jahr nach dem Veranlagungszeitraum. Demnach musst du die Einkommensteuererklärung zum 29. Februar 2024 abgeben.

Bei steuermachen erhältst du professionelle Hilfe durch Steuerexperten. Aus diesem Grund ist die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung auch entsprechend länger.

 

Welche Konsequenzen folgen, wenn du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben und die Frist verpasst?

Wenn du deine freiwillige Einkommensteuererklärung nicht abgibst, so verpasst du die Möglichkeit einer Steuerrückerstattung. Das hat allerdings nicht dieselben Folgen wie bei einer Pflichtveranlagung. In diesem Fall solltest du deine Abgabefrist in jedem Fall einhalten, denn sonst wird es schnell teuer. Neben Verspätungszuschläge können auch Zwangsgelder drohen.

 

Antragsveranlagung

 

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