Nettoprinzip

Als Arbeitnehmer unterzeichnest du in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einem festgelegten Bruttogehalt. Was du dann am Ende auf deinem Konto überwiesen bekommst, ist das sogenannte Nettogehalt. In Deutschland wird das Nettoprinzip angewendet, was für dich auch dein Existenzminimum sichert. Was das bedeutet, erklären wir dir hier.

 

Was ist das Nettoprinzip?

Grundsätzlich kann zwischen dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip unterschieden werden. In Deutschland dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip nur Nettoeinnahmen besteuert werden. Das bedeutet, dass nur Einnahmen nach dem Abziehen der Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben, Gegenstand der Einkommensbesteuerung sind. Da das Existenzminium gesichert sein muss, verhindert das subjektive Nettoprinzip die Besteuerung des Existenzminimums. Demnach sind beide Nettoprinzipien Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips. Dieses wird vom Bundesverfassungsgericht aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes abgeleitet. Folglich muss die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit bei der Steuer berücksichtigt werden. Das heißt, dass sich die Steuer daran bemisst. Jeder Steuerpflichtige wird dann nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit zur Einkommensteuer herangezogen.

 

Was ist das objektive Nettoprinzip?

Du weißt bestimmt, dass du gewisse Aufwendungen absetzen kannst, wenn diese zur Erzielung von Einnahmen aufgewendet wurden. Diese gebietet das objektive Nettoprinzip, da dir für deine privaten Bedürfnisse nur noch dieses verbleibende Nettoeinkommen zur Verfügung steht.

Du kannst beispielsweise deine Fachliteratur, Bürobedarf, aber auch Bewerbungskosten sowie Fortbildungskosten abziehen. Einkünfteerzielungsbedingte Aufwendungen wie Werkzeuge, Kreditzinsen, Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und auch die Fahrtkosten zwischen deiner Wohnung und der Arbeitsstätte kannst du geltend machen.

Es ist noch offen, ob das objektive Nettoprinzip Verfassungsrang hat.

In der Literatur wird davon ausgegangen, dass ein struktureller Umbau zur Bruttosteuer beziehungsweise zur Objektsteuer verboten ist, weil das objektive Nettoprinzip als Typus identitätsstiftend für die Einkommensteuer ist. Für die Steuergesetzgeber besteht bereits ein weiter Gestaltungsspielraum.

 

Was ist das subjektive Nettoprinzip?

Das subjektive Nettoprinzip lässt sich direkt aus den einkommensrechtlichen Leistungsprinzip ableiten und ist ein Verfassungsgebot. Wenn du wissen möchtest, wie sich dieses Prinzip mit dem einkommensteuerrechtlichen Regelungen vereinbaren lässt, kannst du dies im Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie dem Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit dem Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes nachlesen.

Für Steuerpflichtige ist die steuerliche Leistungsfähigkeit das für ihn freiverfügbare Einkommen. Nicht freiverfügbares Einkommen ist das, was du aufwenden musst, um deine Existenz und die deiner Familie zu sichern.

Die Steuerfreiheit deines Existenzminimums wird gesichert durch:

  • Objektives Nettoprinzip: Die Aufwendungen, die du durch deine Erwerbstätigkeit aufbringst, werden im Grundfreibetrag nicht berücksichtigt. Du kannst Aufwendungen wie Werbungskosten und Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
  • Grundfreibetrag: Das Einkommen wird in der Höhe des Sozialhilferegelsatzes steuerfrei gestellt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Grundfreibetrag aufgrund ihrer Bedarfsgemeinschaft.
  • Familienleistungsausgleich: Durch das Kindergeld, dem Kinderfreibetrag, Erziehungsfreibetrag und dem Alleinerziehendenentlastungsbetrag können Kosten, die mit der Kinderbetreuung und der Kindererziehung zusammenhängen, steuerlich berücksichtigt werden.
  • Auch die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage anhand der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen wird die Steuerfreiheit des Existenzminimums gesichert. Dies ist allerdings noch nicht in einem verfassungsrechtlich näher eingegrenzten Umfang festgelegt worden.

 

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