Hast du Kinder? So kannst du von einer Reihe steuerlicher Vergünstigungen profitieren. In der Regel steht dir entweder Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Außerdem kannst du als Geringverdiener einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.
Welche Freibeträge du sonst noch in Anspruch nehmen könntest, erzählen wir dir hier!
Steht mir Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu?
Ob in deinem Fall das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist, entscheidet die Finanzbehörde. Das Finanzamt sucht für dich die günstigste Variante, nach dem du die Anlage Kind für jedes Kind in deiner Steuererklärung ausfüllst.
Kindergeld steht dir von der Geburt deines Kindes an zu und wird monatlich ausgezahlt.
Kinderfreibetrag steht beiden Eltern zur Hälfte zu. Der Freibetrag besteht aus zwei Teilen:
- Aus dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA)
- Aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes
Kinderzuschlag
Zählst du zu den Geringverdienern? Dann kannst du den Kinderzuschlag bei der Familienkasse als Ergänzung zum Kindergeld beantragen. Seit Juli betrug der höchste Kinderzuschlag 185 EUR im Monat. Seit 2021 kann der Zuschlag bis 205 EUR hoch sein.
Solltest du einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen wollen, so musst du die Steueridentifikationsnummer deines Kindes mitangeben.
Ausgaben für das Kind steuerlich geltend machen
Bekommst du für dein Kind Kindergeld oder Kinderfreibetrag, so kannst du die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung für dein Kind als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das gilt auch, wenn dein Kind in der Ausbildung ist und eigenes Einkommen erzielt. Vorausgesetzt ist jedoch, dass du die Beiträge für dein Kind tatsächlich selber getragen hast.
Sind deine Kinder älter als 18 bzw. 25, so kannst du trotzdem die Unterhaltskosten und die Kosten für eine Ausbildung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Als Höchstbetrag kannst du den Grundfreibetrag verwenden.
Ausbildungsfreibetrag
Befindet sich dein volljähriges Kind in einer Berufsausbildung und wohnt er außerhalb deines Haushalts, so kannst du den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung in Anspruch nehmen. Der Ausbildungsfreibetrag liegt bei 924 EUR jährlich. Vorausgesetzt ist jedoch, dass du Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hast.
Kinderbetreuungskosten
Zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Ausgaben können maximal 6.000 EUR betragen, also kannst du grundsätzlich bis zu 4.000 EUR absetzen. Dafür musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Dein Kind sollte 14 oder jünger sein
- Das Kind sollte zu deinem Haushalt gehören
- Es muss sich um dein eigenes Kind oder dein Pflegekind handeln
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