Grundsteuererklärung in Bayern

Die Grundsteuererklärung in Bayern ist bis zum 31. Oktober 2022 zu erstellten. Dies wird zur Neubewertung alle sieben Jahre wiederholt. Durch die Reformierung der Grundsteuererklärung müssen nun alle Eigentümer von Immobilien und Grundstücken eine Grundsteuererklärung abgeben. In Bayern wird jedoch nicht das Bundesmodell angewendet. Wir erklären dir hier, was du in Bayern beachten musst.

 

Was ist die Grundsteuerreform?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Grundsteuer als verfassungswidrig. Steuerzahler mussten eine Grundsteuer bezahlen, die aufgrund von veralteten Werten ermittelt wurde. Demnach wurden ähnliche Grundstücke unterschiedlich behandelt. Um diese Grundstücke und Immobilien für die Grundsteuer neu zu bewerten, muss nun eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Dabei soll die Ungleichbehandlung aufgeklärt werden. Ab 2025 wird dann die neu berechnete Grundsteuer angewendet. In vielen Bundesländern Deutschland wird das Bundesmodell angewendet, es kann jedoch auch ein anderes Modell gewählt werden.

 

Wie sieht es in Bayern mit der Grundsteuererklärung aus?

Nach den Vorgaben des bayerischen Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer in Bayern zum 1. Januar 2022 neu festgelegt. Auch hier wird anhand der Grundsteuererklärung die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer festgelegt. Demnach musst du auch in Bayern eine Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 online abgeben.

Bayern hat sich gegen das Bundesmodell entschieden, weswegen die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer anderes aussieht. Hier wird das Flächenmodell angewendet.

 

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Was ist das Flächenmodell?

Die Steuerverwaltung wählte das Flächenmodell und nicht das Bundesmodell, da es für die Bürger unkomplizierter und nachvollziehbarerer sein soll. Im Flächenmodell wird nach drei Stufen berechnet. Hier gibt es zum einen die bisher bekannte Grundsteuer A und B sowie jetzt auch die Grundsteuer C.

Die Grundsteuer B wird weiterhin auf bebaute und unbebaute Grundstücke angewendet. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke werden mit der Grundsteuer A ausgegliedert. Mit der neuen Reform wurde die Grundsteuer C umgesetzt, die bei unbebauten Grundstücken angesetzt wird. Dabei sollen diese Grundstücke höher besteuert werden, um Spekulationen auf Grundstücke zu vermeiden und dadurch mehr Wohnfläche genutzt wird.

 

Was muss die Grundsteuererklärung beinhalten?

Um die Grundstücke und die Immobilien zu bewerten, werden Angaben zu diesem Grundstück benötigt. Angaben wie die Grundstücksfläche und die Art der Nutzung sind vor allem wichtig. Diese musst du online bei ELSTER angeben. Solltest du bei einem Lohnsteuerhilfeverein deine Einkommensteuererklärung machen lassen, können diese dir nicht helfen.

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Wie wird die Grundsteuer in Bayern berechnet?

Durch die Grundsteuerreform ist die Grundlage zur Berechnung die Grundstücksfläche und die Gebäudefläche. Demnach ist die Grundsteuer in Bayern eine Multiplikation vom Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt.

Die Berechnung des Grundsteuermessbetrags ist allerdings etwas komplizierter. Hier muss zunächst der Äquivalenzbetrag des Grundstücks mit der Grundsteuermesszahl multipliziert werden. Dann muss der Äquivalenzbetrag des Gebäudes mit der Grundsteuermesszahl multipliziert werden. Diese beiden Ergebnisse müssen für den Grundsteuermessbetrag addiert werden.

Für den Äquivalenzbetrag des Grundstücks muss die Grundstücksfläche mit der Äquivalenzzahl multipliziert werden. Der Äquivalenzbetrag des Gebäudes wird durch die Multiplikation der Grundstücksfläche mit der Äquivalenzzahl berechnet.

 

Grundsteuererklärung in Bayern

 

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