Grundsteuer in Hamburg

In Deutschland wird bis zum 2025 eine neue Grundsteuererklärung festgelegt. Doch das bedeutet nicht, dass du als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie bis dahin nichts machen musst. Du musst als Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung abgeben. Wie die Grundsteuer in Hamburg aussieht, erklären wir dir hier.

 

Das wichtigste über die Grundsteuer in Hamburg:

Mit der Grundsteuerreform kam auch die Länderöffnungsklausel in Einsatz. Durch diese Klausel können die Bundesländer vom allgemeingültigen Bundesmodell abweichen. Davon hat auch Hamburg Gebrauch gemacht. Hier wird das Wohnlagenmodell angewendet. Obwohl Hamburg sich für ein anderes Ländermodell entschieden hat, wird auch hier das dreistufige Verfahren für die Grundsteuerberechnung verwendet.

 

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Was ist das Wohnlagenmodell?

Kennst du das Flächenmodell in Bayern, so kannst du gewisse Gemeinsamkeiten zum Wohnlagenmodell in Hamburg erkennen. Dies liegt daran, dass dieses Modell in Zusammenarbeit mit Bayern entstanden ist. Anders als beim Flächenmodell hat jedoch die Wohnlage einen wichtigen Einfluss auf die Grundsteuer. Im Vergleich zum Bundesmodell ist ein Unterschied bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes zu erkennen. Zudem werden auch andere Steuermesszahlen verwendet.

 

Wie wird die Grundsteuer in Hamburg berechnet?

Besonders wichtig bei der Berechnung der Grundsteuer in Hamburg ist die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes sowie die Nutzung der Immobilie und die Wohnlage. Anders als bei anderen Modellen ist hier der Bodenrichtwert nicht erforderlich.

Zunächst wird die Fläche des Grundstücks mit der Äquivalenzzahl multipliziert, um den Äquivalenzbetrag des Grundstücks zu erhalten. Danach wird die Fläche des Gebäudes mit der Äquivalenzzahl multipliziert. Damit erhält man den Äquivalenzbetrag des Gebäudes. Beide Ergebnisse werden jeweils mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Anschließend erhält man durch die Addition beider Ergebnisse den Grundsteuermessbetrag.

Um schlussendlich die Höhe der Grundsteuer zu ermitteln, wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

 

Was ist neu?

Im Jahr 2018 wurde entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer ungerecht und verfassungswidrigist. Die Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer verwendet wurden, waren sehr veraltet. Dadurch wurden vergleichbare Grundstücke unterschiedlich behandelt. Damit die Grundsteuer gerechter verteilt wird, müssen Grundstücke und Immobilien neubewertet werden. Durch die Angaben in der Feststellungserklärung kann das Finanzamt die neue Grundsteuer ermitteln.

 

Wer musst du in der Grundsteuererklärung angeben?

Jeder Eigentümer eines Grundstückes oder einer Immobilie in Hamburg muss eine Feststellungserklärung abgeben. Diese dient zur Neubewertung der Grundsteuer. Bist du Eigentümer, so hast du bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, deine Grundsteuererklärung digital über das Elster-Portal abzugeben.

 

Was musst du in der Grundsteuererklärung angeben?

Fällt dein Grundstück in die Grundsteuer B, so sind nur wenige Angaben notwendig.

  • Steuernummer
  • Grundstücksfläche
  • Informationen über das Grundstück (Grundbuchblatt, Lage, Gemarkung, Eigentümer und Flur- und Flurstücknummer)
  • Wohn- beziehungsweise Nutzfläche

Obwohl es sich um das Wohnlagemodell handelt, musst du diese nicht persönlich angeben. Sie wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.

 

Wer kann dir bei der Grundsteuererklärung helfen?

Grundsätzlich kannst du selbständig die Grundsteuererklärung an das Finanzamt über das Elster-Portal abgeben. Da die Feststellungserklärung jedoch noch sehr jung ist, kann professionelle Hilfe sehr wichtig werden. Doch eines musst du beachten, ein Lohnsteuerhilfeverein kann dir leider nicht helfen. Diese sind nicht befugt, Beratungen bezüglich der Grundsteuererklärung zu geben.

Durch steuermachen erhältst du professionelle Hilfe für deine Grundsteuererklärung. Ganz ohne Arbeit reinzustecken.

 

Grundsteuer in Hamburg

 

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