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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Die Lebenserhaltungskosten werden von Tag zu Tag immer höher, die Inflationsrate hat den höchsten Punkt denn je erreicht. Um die Menschen mit Wohnsitz in Deutschland in schweren Zeiten finanziell zu entlasten, hat der Staat im Rahmen des Entlastungspakets die 300 EUR Energiepauschale angekündigt. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über die Energiepauschale wissen musst.
Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale oder kurz „EPP“ soll Menschen auslasten, die unter den steigenden Energiepreisen leiden. Laut Bundeskanzler Olaf Scholz soll eine Familie mit 4 Menschen 200 bis 300 EUR Mehrkosten für den Gasverbrauch dieses Jahr haben. Die Experten gehen jedoch von einer Nachzahlung zwischen 476 und 1.190 EUR für einen vierköpfigen Haushalt aus.
Die Energiepreispauschale soll die Folgen der Nachzahlung abfedern. Die Auszahlung der Energiepauschale soll in den meisten Fällen im September 2022 durch den Arbeitgeber erfolgen. In der Regel musst du gar nichts machen, im September sollen einfach 300 EUR mehr auf deiner Gehaltsabrechnung stehen.
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Wer bekommt die Energiepauschale?
Unterliegst du der Steuerklassen 1 bis 5 und stehst zum 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“, so sollst du in der Regel die Energiepauschale bekommen. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung, die nicht extra beantragt werden muss.
Grundsätzlich richtet sich die Energiepreispauschale an alle sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Zu den Empfängern der Energiepauschale gehören:
- Arbeitnehmer und Angestellte
- Minijobber
- Beamte
- Auszubildende
- Personen, die einen Freiwilligendienst leisten
- Bezahlte Praktikanten
- Aushilfskräfte in der Landwirtschaft
- Arbeitnehmende in der passiven Zeit der Altersteilzeit
- Tätige in einer Behindertenwerkstatt
- Werkstudenten und Studenten im bezahlten Praktikum
- Leute, die in einem aktiven Dienstverhältnis Lohnersatzleistungen beziehen, zum Beispiel Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc.
Selbständige und Freiberufler
Auch Freiberufler und Selbständige dürfen sich über die 300 EUR der Energiepauschale freuen. In diesem Fall wird die Pauschale allerdings nicht direkt auf das Konto gezahlt, sondern erst mit der Steuererklärung verrechnet.
Bekommen auch Rentner die Energiepreispauschale?
Leider gehen die Rentner hier im Normalfall leer aus. Trotz Kritik sind Rentner von der Energiepauschale ausgeschlossen.
Als Rentner kannst du allerdings folgendermaßen an die Energiepauschale rankommen: Betreibst du eine Fotovoltaikanlage, so kannst du die Einkünfte als Gewerbeeinkünfte versteuern. Dann steht dir auch die Energiepauschale zu.
Außerdem kannst du ein Minijob ausüben, so bekommst du ebenfalls die Pauschale.
Wird die Energiepauschale besteuert?
Ja, die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Also erhältst du leider nicht die volle Summe auf dein Konto überwiesen. Wie hoch die Auszahlung für dich sein wird, hängt von der Höhe deiner Einkünfte. Wie hoch der Abzug der Steuern sein wird, wird individuell berechnet. Dieser liegt aber zwischen 0 und 142 EUR.
Im Schnitt dürfen die Steuerzahler aber am Ende mit 193 EUR netto rechnen.
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