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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Du überlegst dir ein Auto zu „leasen“ und fragst dich, ob du das Leasingfahrzeug von der Steuer absetzen kannst? In diesem Beitrag erzählen wir dir, ob das möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Leasing – Was ist das?
Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet „mieten“. Mit anderen Worten handelt es sich beim Leasing um eine Finanzierungsmethode, die quasi wie ein Mietvertrag funktioniert. Der Leasinggeber finanziert ein Leasingobjekt (zum Beispiel ein Auto) und gibt es an den Leasingnehmer weiter. Der Leasingnehmer zahlt dafür eine monatliche Rate.
Am Ende verbleibt das Objekt allerdings im Eigentum des Leasinggebers.
Wie hoch deine Leasingrate sein wird, hängt von dem Fahrzeug ab. Modell, Marke, Ausstattung und Neupreis sind hier signifikant. Manche Anbieter möchten außerdem eine Anzahlung, die bis zu 10 Prozent des Kaufpreises sein kann.
Beim Auto-Leasing gibt es 3 beliebte Vertragsformen:
- Restwert-Leasing
- Kilometer-Leasing
- Null-Leasing
Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Autofinanzierung?
Der wichtigste Unterschied zwischen Leasing und einer Autofinanzierung ist, dass du am Ende der Vertragslaufzeit dein Fahrzeug dem Leasinggeber zurückgeben musst. Der Eigentümer behält den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung II. Du bist für das Auto verantwortlich und musst dich um die Reparaturen, Reifenwechsel, Wartung, Kfz-Steuer und Versicherungen kümmern.
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Kann ich mein Leasingfahrzeug von der Steuer absetzen?
Ja, das ist möglich. Allerdings musst du dein Leasingfahrzeug tatsächlich beruflich nutzen, um ihn von der Steuer absetzen zu können. Folgende Kosten kannst du in der Regel geltend machen:
- Leasingraten
- Leasingsonderzahlung
- Versicherungen
- Kosten für Reparaturen, Inspektionen und Wartungen
- Räderwechsel
Leider können diese Kosten nur dann geltend gemacht werden, wenn die berufsbedingt anfallen. Least du ein Auto privat, so ist es leider nicht möglich.
Gewerbeleasing
Für Selbständige und Unternehmen ist das gewerbliche Leasing auf jeden Fall steuerlich von Vorteil. Wird das Fahrzeug betrieblich genutzt, so kannst du die Kosten komplett von der Steuer absetzen. Wird das Betriebsauto für private Fahrten genutzt, so sind diese als geldwerter Vorteil anzusehen und müssen demnach versteuert werden. Dabei kannst du entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1 % des Listenpreises versteuern. Für die steuerliche Anerkennung spielt der betriebliche Nutzungsanteil eine große Rolle.
Handelt es sich bei einem Fahrzeug um eine Straßenwalze, ein Traktor oder ein Bagger, so geht man gleich von einer nicht privaten Nutzung aus.
Was sind die Vorteile des gewerblichen Leasings?
Gewerblichen Leasing kann sämtliche Vorteile mit sich bringen. Zum Beispiel:
- Planungssicherheit durch fixe monatliche Raten
- Kein Kredit für ein Geschäftswagen
- Eigenkapital bleibt unberührt
- Du kannst die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen
- Sonderzahlungen und monatliche Raten können direkt von der Steuer abgesetzt werden
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