Kapitalübertragung auf die Kinder

Kapitalübertragung
Geld, Euro, Münzen, kapitalübertragung, Schenkungssteuer

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 4 Minuten

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Als Elternteil kannst du Steuern sparen, auch wenn dein Freibetrag bei den Kapitalerträgen bereits aufgebraucht ist. In diesem Beitrag erzählen wir dir, wie die Kapitalübertragung auf die Kinder funktioniert und was du darüber wissen musst.

 

Vermögen auf die Kinder übertragen

Seitdem die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, prüfen die Finanzbehörden ganz stark die Kapitalübertragungen auf die Kinder. Besonders wird es bei der Übertragung an die minderjährigen Kinder geprüft.

Ist der Sparfreibetrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR bei Ehepaaren aufgebraucht, so kannst du die Kapitalanlagen auf die Kinder übertragen. Die Zinsen fallen dementsprechend bei deinen Kindern an. Die Zinseinnahmen bleiben für deine Kinder tatsächlich nicht nur in Höhe des Sparerfreibetrags steuerfrei, sondern bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2021: 9.744 EUR, 2022: 9.984 EUR). Dazu kommt noch der Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 EUR.

 

Vermögenstrennung

Praktisch wäre, wenn du die Zinsen auf dein Kind abtreten könntest und dein Kapitalvermögen weiterhin behalten würdest. Doch leider ist es nicht möglich. Damit das Finanzamt die Kapitalerträge nicht mehr dir, sondern deinem Kind zuschreibt, musst du die Einkunftsquelle auf dein Kind übertragen und eine Vermögenstrennung durchführen.

 

Voraussetzungen für eine Schenkung

Die Schenkung sollte im Idealfall mittels Vertrag erfolgen. Dann habt ihr immer ein Nachweis für das Finanzamt parat. Die Schenkung selbst sollte, wie in dem Vertrag beschrieben, getätigt werden. Dein Kind braucht also ein Depot oder ein Konto auf seinem Namen. Als Elternteil bist du bis zum 18. Geburtstag deines Kindes verfügungsberechtigt. Beachte aber, dass du nicht einfach so auf das Kapital und die Zinsen für deine eigene Zwecke zugreifen kannst.

 

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Schenkungssteuer

Tätigst du eine Schenkung an dein Kind, so fällt bis zu einem Betrag von 400.000 EUR keine Steuer an. So eine Zuwendung kannst du alle 10 Jahre machen. Dabei können beide Elternteile diesen Vorteil jeweils für sich nutzen.

 

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Solange deine Kinder minderjährig sind, spielen ihre Einnahmen und dessen Höhe beim Kinderfreibetrag und Kindergeld tatsächlich keine Rolle. Die Höhe der Einnahmen wird erst beim BAföG und beitragsfreien gesetzlichen Krankenversicherungen relevant.

 

Übertragung von Wertpapieren oder Depots

Verschenkst du oder vererbst du deinem Kind Wertpapiere oder Depots, so musst du dies auf jeden Fall der Bank mitteilen. Das gilt dann als unentgeltliche Übertragung. Mit anderen Worten wird von der Bank keine Abgeltungssteuer einbehalten. Dabei muss die Bank allerdings die Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt melden.

Versäumt die Bank es an das Finanzamt zu melden und behält die 25 Prozent Abgeltungssteuer, so kannst du es in deiner Steuererklärung angeben.

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Ist ein Widerruf möglich?

Das Finanzamt erkennt eine Kapitalübertragung, wenn der tatsächliche Übertragungsvorgang dokumentiert stattgefunden hat. In diesem Fall kannst du die Übertragung als Elternteil nicht mehr rückgängig machen. Somit übergehen alle Ansprüche der Bank gegenüber in das Vermögen deines Kindes. Diese Ansprüche stehen dem Kontoinhaber, also deinem Kind alleine zu.

 

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