Witwe: Das solltest du darüber wissen!

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Die Vorstellung, seinen geliebten Ehepartner zu verlieren, ist grausam. In dieser Situation verliert man jegliche Lebensfreude und Motivation. Es ist dann gerade wichtig für dich, dass du trotz der schlimmen Situation einen finanziellen Rückhalt hast. Eine Person, deren Ehepartner verstorben ist, wird als Witwe bezeichnet.

 

Was ist das Witwengeld?

Als Witwe erhältst du Witwengeld, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wenn du als Witwe eine Pension von deinem verstorbenen Partner beziehst, sind das steuerpflichtige Versorgungsbezüge. Das Witwengeld liegt bei 55 Prozent des Ruhegehaltes, welches der Beamte erhalten hätte oder hat, wenn er am Tag seines Todes in den Ruhestand gegangen wäre. Das Witwengeld kann auch in bestimmten Situationen gekürzt werden. So spielt dein Einkommen eine Rolle. Wenn du mehr als 20 Jahre jünger bist als dein verstorbener Ehepartner, dann wird es jedes angefangene Jahr gekürzt, aber nicht mehr als 50 Prozent. Diese Regelung gilt nicht, wenn ihr beide mindestens ein Kind habt.

 

Was ist die Witwenrente und wer bekommt sie?

Witwenrente bekommst du, wenn dein Ehepartner verstorben ist. Genauer gesagt, erhältst du einen Anteil der Rente, die der Verstorbene bekommen hätte. Wie hoch die Witwenrente ist und welche Voraussetzungen dafür zählen, hängt einzig und alleine von der Situation ab. Du musst mindestens ein Jahr mit dem Verstorbenen verheiratet gewesen sein oder eure Lebenspartnerschaft muss eingetragen sein. Hast du nach dem Tod wieder geheiratet, entfällt die Witwenrente und du kannst auch keine Rentenabfindung beantragen. Es ist nicht wichtig, ob die verstorbene Person schon Rente bezogen hat oder nicht. Hat sie dies allerdings, dann wird erst im Folgemonat des Todestages die Witwenrente ausgezahlt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die verstorbene Person noch keine Rente bezieht, dann steht dir ab dem Todestag die Witwenrente zur Verfügung. Heiratest du erneut, stirbst du oder erfüllst die Voraussetzungen nicht mehr, endet der Anspruch auf die Witwenrente.

 

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Welche Arten von Witwenrente gibt es?

Wir unterscheiden drei Arten von Witwenrente.

  • Große Witwenrente: In diesem Fall erhältst du 55 Prozent der Rente von deinem verstorbenen Ehepartner, wenn du mindestens 47 Jahre alt bist, ein minderjähriges oder behindertes Kind erziehst oder wenn du erwerbsgemindert bist.
  • Kleine Witwenrente: Hier stehen dir 25 Prozent der Rente des Verstorbenen zu, allerdings steht dir diese nur für maximal zwei Jahre zu. Voraussetzungen sind, dass du höchstens 47 Jahre alt bist, keine Kinder erziehst und dass du nicht erwerbsgemindert bist.
  • Sterbevierteljahr: Du bekommst die Witwenrente in dieser Situation nur für die drei Monate nach dem Sterbemonat des Verstorbenen. Du erhältst in dieser Zeitspanne 100 Prozent. Nach dieser Zeit bekommst du dann entweder die große oder die kleine Witwenrente.

 

Wie wird Witwenrente versteuert?

Die Witwenrente wird zusammen mit dem Einkommen verrechnet. Das Nettoeinkommen wird so verrechnet, dass vom Bruttoarbeitseinkommen 40 Prozent abgezogen werden. Erhältst du selbst Rente, dann liegt das pauschal nur bei 14 Prozent. Du bekommst auch einen Freibetrag, dieser ist abhängig von deinem Wohnort. Lebst du in Ostdeutschland, liegt der Freibetrag bei 903 EUR und in Westdeutschland liegt er bei 877 EUR.

 

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