Witwenrente: Was solltest du wissen?

Witwenrente
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Lesedauer: 4 Minuten

Der Tod des Ehegattens ist meistens ein schwerer Verlust. Kein Geld der Welt kann den geliebten Menschen ersetzen. Doch auch in solchen Zeiten braucht der Hinterbliebene die Existenzsicherung. Dafür gibt es eine Witwen- bzw. Witwerrente.

Was eine Witwenrente ist, wer eine Hinterbliebenenrente beantragen kann und was du darüber wissen musst, erzählen wir dir hier.

 

Was ist die Witwen- bzw. Witwerrente?

Verstirbt ein Ehepartner, so soll die Hinterbliebenenrente den noch lebenden Ehegatten nach einem Schicksalsschlag finanziell unterstützen. Im Volksmund wird solch eine Rente Witwenrente genannt.

Um zu verstehen, ob dir die Witwenrente zusteht und wenn das der Fall ist, in welcher Höhe, musst du erst mal differenzieren, ob für dich die alten oder die neuen Regelungen gelten.

 

Voraussetzungen nach altem und neuem Recht

Nach altem Recht steht dir die Witwenrente zu, wenn

  • Dein Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist
  • Dein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist, ihr vor dem 01.01.2002 geheiratet habt und der Ehepartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist

Nach neuem Recht bekommst du die Witwenrente, wenn

  • Du deinen Ehegatten nach dem 31.12.2001 geheiratet hast oder
  • Ihr zwar früher geheiratet habt, allerdings beide erst nach dem 01.01.1962 geboren seid

 

Rentensplitting

Alternativ zu der Witwenrente können die Ehegatten das Rentensplitting nutzen. Bei einem Rentensplitting werden die Rentenanwartschaften des verstorbenen Ehegattens dir zugeschrieben. Dadurch erhöht sich deine eigene Rentenanwartschaft.

Solltet ihr euch für das Rentensplitting entscheiden, so musst du damit rechnen, dass es keinen Anspruch mehr auf die Witwen- bzw. Witwerrente bestehen wird.

 

Wer hat den Anspruch auf die Witwenrente?

Hat der verstorbene Ehegatte mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, so müsste der Hinterbliebene entweder bereits die Rente bezogen haben oder die Wartezeit vorzeitig erfüllt haben, dann steht ihm die Witwenrente zu.

Ferner müsstest du bis zum Tod des Partners mit ihm verheiratet gewesen sein. Dabei spielt es tatsächlich keine Rolle, ob ihr getrennt oder zusammengelebt habt. Die Ehe müsste mindestens ein Jahr bestanden haben.

 

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die Höhe der Witwenrente hängt davon ab, ob du diese nach neuem oder altem Recht beziehst. Es kommt außerdem darauf an, ob es sich in deinem Fall um eine kleine oder eine große Witwenrente handelt.

Erhältst du die kleine Witwenrente, so bekommst du 25 Prozent der Rente des verstorbenen Ehegatten. Bei der großen Witwenrente nach altem Recht kannst du mit 60 Prozent rechnen, nach neuem Recht mit 55 Prozent.

  • Kleine Witwenrente: Mit einer kleinen Witwenrente kannst du rechnen, wenn du noch keine 47 bist, keine Kinder erziehst und nicht erwerbstätig bist. Die kleine Witwenrente wird für einen Zeitraum von 24 Monaten gewährt. Nach der Bezugsdauer von 2 Jahren sollte der Hinterbliebene selbst wieder in der Lage sein, für seine Existenzsicherung zu sorgen.
  • Große Witwenrente: Die große Witwenrente bekommst du nach der Vollendung des 47. Lebensjahres. Aktuell findet eine schrittweise Anpassung der Altersgrenze statt. Die Altersgrenze für das Jahr 2021 liegt bei 45 Jahren und 10 Monaten. Die Grenze soll bis 2029 auf 47 Jahre angehoben werden.

 

 

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Witwenrente beantragen: Wie geht das?

Eine Witwenrente musst du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dafür musst die Unterlagen ausfüllen und diese an die Rentenversicherung zukommen lassen. Die Antragsformulare findest du hier.

 

Rentenabschlag

Verstirbt dein Ehepartner vor dem 65. Lebensjahr, so verkürzt sich deine Witwenrente und einen Abschlag. Die Höhe des Abschlags ist vom tatsächlichen Lebensjahr abhängig.

  • Beginnt der Bezug der Witwenrente zwischen dem 62. und 65. Lebensjahr des verstorbenen Ehegatten, so liegt der Abschlag bei 0,3 Prozent pro Monat vor dem 65. Geburtstag
  • Liegt der Beginn deiner Witwenrente vor dem 62. Geburtstag des Verstorbenen, so kommt es zu einem Abschlag von 10,8 Prozent

 

Witwenrente in deiner Steuererklärung

Aus der steuerrechtlichen Sicht wird die Witwenrente wie eine normale Altersrente behandelt. Die Rentner können ein Rentenfreibetrag nutzen. Dadurch bleibt ein Teil der Rente für sie steuerfrei. Die Höhe des Rentenfreibetrags ist von dem Renteneintrittsjahr abhängig.

 

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