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Die NFTs bzw. Nicht-fungible Tokens sind ein neues Phänomen und erobern gerade das Internet. Es werden unglaubliche Geldsummen für diese Art der digitalen Vermögensgegenstände ausgegeben. Doch wie werden die NFTs aus der steuerlichen Sicht betrachtet?
Was sind NFTs?
Unter dem Begriff NFTs bzw. Nicht-fungible Tokens (Nicht austauschbarer Token) kannst du nicht ersetzbare digitale Objekte verstehen. Mit anderen Worten sind diese Tokens eine geschützte digitalisierte Form eines Vermögenswertes.
Die virtuellen Güter werden quasi in fälschungssichere und zertifizierte Sammlerstücke verwandelt. Teilweise können sogar echte Musikrechte oder Immobilien tokenisiert werden. Die Rechte für diese Vermögensgegenstände werden quasi auf ein Token überschrieben. Damit sind darauf die Besitzverhältnisse abgebildet, was diese Token handelbar macht.
Bei NFTs ist es wichtig, dass die Informationen die Einzigartigkeit des jeweiligen Vermögenswertes belegen können.
Welche Arten von NFTs gibt es?
Als Käufer von einem Token kannst du exklusive Eigentumsrechte für unterschiedliche Vermögensobjekte erkaufen, zum Beispiel:
- Kunst
- Tweets
- Sammlerstücke
- GIFs
- Onlinegame-Skins
- Virtuelle Avatare
- Musik
- Videos etc.
Die von dir gekauften NFTs werden auf der Blockchain gespeichert. Diese sind dort digital geschützt. Eine Blockchain entsteht aus Informationsblöcken, welche quasi wie eine Kette aufeinandergereiht werden. Alle Blöcke enthalten bestimmte Daten über das Objekt. Zusätzlich ist in jedem Block eigener Hashwert und der Hashwert des vorherigen Blocks erhalten. Ein Hashwert ist quasi ein Fingerabdruck im digitalen System. Dadurch wird der Token nicht austauschbar.
Unterschied zwischen NFT und Kryptowährung
Die meisten haben den Begriff „Blockchain“ in Zusammenhang mit Bitcoins oder der Kryptowährung gehört. Bitcoins sind austauschbar. Wenn du dein Bitcoin gegen ein Bitcoin von deinem Freund tauschst, habt ihr am Ende weiterhin ein Bitcoin. Bei NFTs ist es nicht möglich. Die NFTs sind einzigartige Vermögensgegenstände und können nicht ersetzt werden.
Der tatsächliche Wert des NFTs liegt in seinem Wirtschaftsgut.
Steuerliche Einordnung des Handels mit NFTs bei Privatpersonen
Aktuell existieren noch keine steuerrechtlichen Vorgaben für den Handel mit NFTs. Dennoch gibt es bereits zahlreiche Einschätzungen, an die man sich orientieren kann.
Für die NFTs wäre nach dem privaten Veräußerungsgeschäft die Einstufung als gewerbliche oder selbständige Einkünfte möglich. Du kannst von selbständigen Einkünften ausgehen, wenn es sich bei einem NFT um ein anspruchsvolles, individuelles und aufwendiges Kunstwerk handelt. Dieses Kunstwerk sollte außerdem von dir erschaffen worden sein.
Kaufst du ein NFT, so ist der Verkauf im Rahmen des privaten Veräußerungsgewinnes außerhalb eines Jahres für dich steuerfrei. Zusätzlich gilt noch die steuerliche Freigrenze von 600 EUR Gewinn pro Jahr. In diesem Fall ist der Beginn einer Jahresfrist nicht genau definiert.
Solltest du mit NFTs handeln, so wird wahrscheinlich eine Einzelfallbetrachtung notwendig sein, um die steuerlichen Auswirkungen tatsächlich einzuschätzen.
Unter Umständen kann der Handel im Einzelfall allerdings auch zu gewerblichen Einkünften führen.
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