Steuern als Selbständiger sparen: Das solltest du wissen!

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Steuern als Selbständiger sparen: Das solltest du wissen!

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Lesedauer: 4 Minuten

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Im Vergleich zu den meisten Arbeitnehmern bist du als Selbständiger zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Und das selbst dann, wenn du nur sehr geringe Gewinne mit deinem Nebengewerbe erwirtschaftest. In diesem Beitrag haben wir ein paar Tipps für dich gesammelt, wie du als Selbständiger legal deine Steuerlast senken kannst.

 

Weiter- und Ausbildungskosten

„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.“ – John F. Kennedy

Hat die Weiter- oder Fortbildung, die du besuchst, einen direkten Bezug zu deiner Tätigkeit, so kannst du als Selbständiger jährlich bis zu 4.000 EUR steuerlich geltend machen. Die Anerkennung des Bezugs zwischen deiner selbständigen Tätigkeit und der Fortbildung erfolgt durch einen Sachbearbeiter.

 

Bewirtungskosten

Besprichst du als Unternehmer oder Freelancer bei einem Geschäftsessen neue Projekte oder pflegst du deine Beziehungen mit den Kunden? Tolle Sache! Denn hierbei kannst du bis zu 70 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Dafür ist allerdings ein korrekter Beleg notwendig, nämlich ein Bewirtungsbeleg. Die Getränke und Speisen müssen einzeln aufgeführt werden. Der Beleg muss dabei maschinell erstellt sein.

Bewirtest du als Unternehmer deine Angestellten, so kannst du ganze 100 Prozent geltend machen.

 

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Arbeitszimmer

Arbeitest du als Selbständiger von zu Hause aus? Hast du ein Büro bei dir zu Hause aufgebaut, so kannst du jährlich bis zu 1.250 EUR geltend machen. Doch hier musst du aufpassen: Die Kosten lassen sich nur dann absetzen, wenn das Zimmer überwiegend beruflich genutzt wird. Ein Mini-Office im Wohnzimmer kommt hier leider nicht infrage.

 

Versicherungen

Handelt es sich um Versicherungen, die deine betrieblichen Risiken absichern sollen, so kannst du diese in voller Höhe absetzen. Folgende Versicherungen kannst du als Betriebskosten geltend machen:

  • Betriebliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung, die rein betrieblich eingesetzt wird
  • Betriebsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Berufshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung
  • Unfall-, Haftpflicht- und Kaskoversicherung für betrieblich genutzte Fahrzeuge
  • Betriebliche Hagel-, Feuer- und Diebstahlversicherung
  • Betriebliche Forderungsausfallversicherung
  • Hausratversicherung (Aber nur anteilig, sofern du ein Arbeitszimmer hast)

 

Weitere Versicherungen, die je nach Branche betrieblich geschlossen werden, können ebenfalls abgesetzt werden.

 

Als Selbständiger musst du dich selbst um deine Versicherungen kümmern. Einige Versicherungen sind für dich eventuell weniger interessant, während andere sehr wichtig sind. Vor allem die Rechtsschutzversicherung* ist für dich wichtig. Auch eine Unfallversicherung* kann sich für dich lohnen. Die Versicherungen von Adam Riese bieten dir ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Zudem sind die Versicherung täglich kündbar und bieten einen sehr hohen Datenschutz.

 

 

Webseite-Kosten

Eine Internetpräsenz ist heutzutage sehr wichtig. Präsentierst du dich selbst als Unternehmer und eben deine Produkte im Netz, so kannst du die Webseiten-Kosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Folgende Kosten für eine Webseite kannst du von der Steuer absetzen:

  • Anschaffungskosten für eine Domain
  • Laufende Providerkosten für Webspace oder eine Domain
  • Wartungskosten
  • Kosten, die bei der Erstellung oder Aktualisierung der Webseite entstehen
  • Rechtskosten, falls es zu einer Abmahnung kommt

Um die Kosten absetzen zu können, muss die Webseite ausschließlich beruflich betrieben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einen Onlineshop, einen Blog oder eine Präsentation der Dienstleistungen handelt.

 

Geschenke

Machst du Geschenke an deine langjährigen Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner, um die Beziehungen zu pflegen, so kannst du diese von der Steuer absetzen. Doch hier solltest du ein paar Regeln beachten:

  • Zuerst solltest du dir notieren, wer und in welcher Größe was erhalten hat
  • Jährlich kannst du Geschenke an Nichtarbeitnehmer in Wert von 35 EUR netto von der Steuer absetzen. Was drüber ist, musst du aus der eigenen Tasche zahlen

 

Fahrtkosten

Nutzt du als Selbständiger dein Pkw fast ausschließlich für berufliche Zwecke? Dann gilt dein Fahrzeug als ein Arbeitsmittel und demnach kannst du damit verbundene Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören beispielsweise:

  • Versicherungen
  • AfA
  • Kraftstoff
  • Zinsen

 

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