Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Kleinunternehmerregelung?
- Welche Voraussetzungen muss ich für die Kleinunternehmerregelung erfüllen?
- Welche Erleichterungen gibt es für Kleinunternehmer?
- Wahlrecht bei der Kleinunternehmerregelung
- Kleinunternehmerregelung: Pro und Kontra
- Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Wusstest du, dass Unternehmer, die nur geringe Umsätze in Deutschland generieren, als Kleinunternehmer eingestuft werden? In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über die Kleinunternehmerregelung wissen musst!
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Unter dem Begriff „Kleinunternehmerregelung“ kannst du im Grunde eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht verstehen. Diese Regelung befreit dich als Unternehmer von der Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmerregelung dient als bürokratische und steuerliche Entlastung.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Kleinunternehmerregelung erfüllen?
Um die Voraussetzungen des Finanzamts zu erfüllen, dürfen deine umsatzpflichtigen Betriebseinnahmen folgende Grenzen nicht übersteigen:
- Im laufenden Kalenderjahr dürfen diese voraussichtlich maximal 50.000 EUR betragen
- Und im vergangenen Jahr 22.000 EUR (bis 2019 betrug diese Summe nur 17.500 EUR)
Dabei müssten tatsächlich beide Voraussetzungen erfüllt werden. Außerdem handelt es sich dabei nicht um den Gewinn, sondern rein um den Umsatz. Grundsätzlich werden von den Einnahmen noch die Ausgaben abgezogen, deshalb fällt der Gewinn dann niedriger aus.
Welche Erleichterungen gibt es für Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer bist du in der Regel von den Verwaltungsaufgaben, die die Umsatzsteuer mit sich bringt, befreit. Als Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer werden die Einnahmen eingesetzt, die du als Unternehmer für deine Leistungen und Lieferungen von den Kunden erhältst. Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer wird letztendlich von dem Endverbraucher getragen, allerdings fungierst du als Unternehmer, als die Einsammlungsstelle für den Staat.
Die Leistungen oder Lieferungen werden mit der passenden Umsatzsteuer von 0 %, 7 % oder 19 % besteuert. Du musst also deinen Kunden den richtigen Umsatzsteuerbetrag in die Rechnung stellen. Wenn du die Umsatzsteuer von deinen Kunden kassiert hast, musst du den Vorsteueranteil aus Einkaufsquittungen, Eingangsrechnungen und Kassenbons zusammenrechnen. Monatlich wird die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch an das Finanzamt geschickt, diese enthält die verbleibende Zahllast.
Die Zahllast sollte ohne Aufforderung an das Finanzamt überwiesen werden.
Abschließend musst du eine Umsatzsteuererklärung zu Beginn des Folgejahres abgeben.
Da das ganze recht kompliziert und zeitaufwendig ist, wirkt für viele die Kleinunternehmer-Regelung sehr verlockend. Denn:
- Für dich als Kleinunternehmer haben die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze tatsächlich keinen Unterschied
- Du musst den Vorsteueranteil und die Zahllast nicht ermitteln
- Du kannst dir die Unterscheidung zwischen Nettorechnungsbetrag und Umsatzsteuer sparen
- Zahllastüberweisungen und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen nicht gemacht werden
Als Kleinunternehmer musst du lediglich nur die jährliche Umsatzsteuererklärung machen.
Wahlrecht bei der Kleinunternehmerregelung
Du kannst freiwillig entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Solltest du dich dagegen entscheiden, so wirst du ganze 5 Jahre an dieser Entscheidung gebunden sein. Mit anderen Worten musst du dann 5 Jahre lang die Umsatzsteuer abführen.
Kleinunternehmerregelung: Pro und Kontra
Hier sind die Gründe, die für die Kleinunternehmerregelung sprechen:
- Es muss keine Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Geringere Kosten für den Steuerberater (sofern einer vorhanden ist)
- Die Kosten, in denen die Mehrwertsteuer vorkommt, sind relativ niedrig
Gründe, die dagegensprechen:
- Du solltest dich eventuell gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden, wenn deine Kunden größtenteils gewerblich sind. Bedienst du hauptsächlich nur die gewerblichen Kunden, so ist denen meistens die Umsatzsteuer egal, wenn sie diese als Vorsteuer selber ansetzen können.
- Entwickelt sich dein Unternehmen gut, so musst du früher oder später in die Regelbesteuerung übergehen. Hast du früher durch die Kleinunternehmerregelung einen Preisvorteil für deine Kunden anbieten können, so wird es später nicht mehr möglich sein.
- Es entsteht ein Liquiditätsnachteil. Durch die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung werden die Betriebsausgaben erhöht. Dies kann besonders am Anfang für die Unternehmer schwierig sein, da zu Beginn besonders hohe Investitionen notwendig sein können.
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