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Bei geringen Einnahmen können viele Freiberufler und Selbständige von der Kleinunternehmerregelung profitieren. In diesem Beitrag erzählen wir dir, welche Steuern und Fristen für dein Kleingewerbe wichtig sind.
Was ist ein Kleinunternehmer?
Zu den Kleinunternehmern gehörst du grundsätzlich, wenn deine Umsätze aus dem Vorjahr nicht höher als 22.000 EUR waren. Dabei dürfen deine Umsätze im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 EUR sein.
Machen die Kleinunternehmer Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, so können sie beispielsweise von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit werden. Zum anderen können Kleinunternehmer von der vereinfachten Buchführung profitieren. Dementsprechend musst du als Kleinunternehmer nicht zwischen Brutto- und Nettobeträgen unterscheiden.
Gegebenenfalls kannst du jederzeit auf Antrag zur Regelbesteuerung wechseln. Beachte dabei, dass du dann einer fünfjährigen Bindungsdauer unterliegst. Mit anderen Worten darfst du 5 Jahre lang nicht zum Kleinunternehmerstatus zurück wechseln und musst während dieser Zeit Umsatzsteuer abführen.
Kleingewerbetreibende
An dieser Stelle ist wichtig, zwischen einem Kleinunternehmer und Kleingewerbe zu unterscheiden. Denn bei einem Kleinunternehmer handelt es sich um eine steuerliche Regelung, während ein Kleingewerbe eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist.
Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen, das nur im geringen Umfang betrieben wird. Dabei kann ein Kleingewerbe ebenfalls von der Kleinunternehmerregelung profitieren.
Im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind Kleingewerbetreibende keine Kaufleute. Deshalb sind sie nicht verpflichtet, Bilanzen zu erstellen und eine doppelte Buchführung zu führen. Es reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.
Auch als Kleingewerbetreibender bist du grundsätzlich zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Oft druckt da allerdings das Finanzamt ein Auge zu, solange dein Gewinn unter der Freibetragsgrenze liegt.
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Welche Steuerarten sind für dein Kleingewerbe wichtig?
Auch wenn bei einem Kleingewerbe keine Kaufmannseigenschaft vorliegt, ist dein Kleingewerbe steuerpflichtig. Für dein Kleingewerbe sind folgende Steuerarten wichtig:
- Umsatzsteuer: Als Kleingewerbetreibende bist du dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer für deine Leistungen oder Produkte zu erheben. Oft wird die Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzbehörde weitergeleitet.
- Gewerbesteuer: Alle Unternehmen in Deutschland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Gewerbesteuer zu entrichten. Davon sind normalerweise nur die Freiberufler ausgenommen. Liegt der Gewerbeertrag unter der Freibetragsgrenze von 24.500 EUR, musst du keine Gewerbesteuer zahlen.
- Einkommensteuer: Die Gewinne, die du mit deinem Kleingewerbe erzielst, sind einkommensteuerpflichtig. Deine Gewinne errechnest du mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Abschließend werden diese dann versteuert.
- Lohnsteuer: Solltest du Angestellte in deinem Kleingewerbe haben, so musst du auch eine monatliche Lohnsteuer (LSt) an das Finanzamt weiterleiten.
Steuern im Kleingewerbe
Wie bereits erwähnt, wirst du als Kleingewerbetriebende nicht als Kaufmann im Sinne des HGB betrachtet. Also bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und kannst eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machen.
Als Kleingewerbetreibende kannst du die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer nehmen. Dadurch verschiebt sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer. Diese erfolgt dann erst in dem Voranmeldungszeitraum des Zahlungseingangs.
Die Ist-Versteuerung ist bei der Liquidität vorteilhaft, da du die Umsatzsteuer nicht bis zum Zahlungseingang an das Finanzamt übermitteln muss.
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