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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Wenn man von der Kfz-Steuer spricht, dann geht es um eine Bundessteuer, die die Bundesfinanzverwaltung, also der Zoll, erhebt. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über Kfz-Steuer wissen musst.
Warum gibt es die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer gilt grundsätzlich für jedes Fahrzeug, das im deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Die Kfz-Steuer ist jährlich fällig und basiert auf dem Verursacherprinzip. Durch die Einnahmen der Kfz-Steuer werden beispielsweise Straßennetze ausgebaut und die Schäden, die durch die Nutzung der Straßen entstanden sind, wieder repariert.
Wer muss Kfz-Steuer zahlen?
Im Durchschnitt nimmt der Staat jährlich circa 8,5 Milliarden EUR an Kfz-Steuer ein. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für das Halten von inländischen, aber auch ausländischen Fahrzeugen, die sich länger als 1 Jahr in Deutschland befinden, fällig.
Also kann man verallgemeinert sagen, dass jedes Auto, das für Straßenverkehr in Deutschland zugelassen wurde, tatsächlich auch steuerpflichtig ist. Natürlich gibt es ein paar Ausnahmen, die erläutern wir aber später.
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Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Wie hoch die Kfz-Steuer für dich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Es wird erst mal unterschieden, zu welcher Kategorie dein Fahrzeug gehört. Es wird zwischen Pkws, Nutzfahrzeugen (beispielsweise Lkw), Elektrofahrzeugen, Motorrädern, Oldtimern und Anhänger unterschieden.
Die Oldtimer werden pauschal besteuert, für Lkws ergibt sich die Steuerhöhe nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Für die Höhe der Steuer bei Motorrädern ist der Hubraum wichtig. Und bei Anhängern spielt das Gewicht eine ausschlaggebende Rolle.
Bei einem Pkw gibt es grundsätzlich zwei Besteuerungsarten. Ist dein Fahrzeug ab dem 1. Juli 2009 das erste Mal zugelassen worden? Dann gilt für dich ein fester Grundbetrag je 100 cm³ Hubraum und ein Zuschlag für den CO2-Ausstoß.
Wurde dein Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstzugelassen, so gilt für dich das alte System.
Erstzulassung nach 1. Juli 2009 je 100 cm³ Hubraum:
- Diesel mit Schadstoffklasse 3 oder höher sind 9,50 EUR und 2 EUR g/km an CO2-Zuschlag fällig
- Für Benziner mit Schadstoffklasse 3 oder höher sind 2 EUR und 2 EUR g/km an CO2-Zuschlag fällig
Erstzulassung bis 30. Juni 2009 je 100 cm³ Hubraum:
- Für Diesel mit Schadstoffklasse Euro 3 werden 15,44 EUR fällig
- Für Diesel mit Schadstoffklasse Euro 2 werden 16,05 EUR fällig
- Für Diesel mit Schadstoffklasse Euro 1 werden 27,35 EUR fällig
- Für nicht schadstoffarme Diesel ohne Katalysator sind 37,58 EUR fällig
- Für Benziner mit Schadstoffklasse Euro 3 werden 6,75 EUR fällig
- Für Benziner mit Schadstoffklasse Euro 2 werden 7,36 EUR fällig
- Für Benziner mit Schadstoffklasse Euro 1 werden 15,13 EUR
- Für nicht schadstoffarme Benziner ohne Katalysator werden 25,36 EUR fällig
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Neues Klimapaket 2021
Ab 1. Januar 2021 wurde das neue Klimapaket eingeführt. Nun erhöht sich dein Steuersatz mit steigendem CO2-Ausstoß. Der Betrag dabei ist sowohl für Diesel als auch für Benziner gleich.
- Über 95 bis 115 g/km sind 2,00 EUR je g/km fällig
- 115 – 135 g/km sind 2,20 EUR je g/km fällig
- 135 – 155 g/km sind 2,50 EUR je g/km fällig
- 155 – 175 g/km sind 2,90 EUR je g/km fällig
- 175 – 195 g/km sind 3,40 EUR je g/km fällig
- Über 195 g/km sind 4 EUR je g/km fällig
Wer ist von der Kfz-Steuer befreit?
Elektroautos mit der Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 profitieren von einer Steuerbefreiung für 10 Jahre. Wenn die 10 Jahre um sind, gilt weiterhin eine Steuerermäßigung von 50 Prozent.
Schwerbehinderte Fahrzeughalter sind je nach Art der Behinderung von der Kfz-Steuer befreit oder können eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Auch Einsatzfahrzeuge, die zum Wohl der Allgemeinheit unterwegs sind, sind von der Kfz-Steuer befreit. Dazu gehören beispielsweise Feuerwehrautos, Fahrzeuge der Polizei oder Krankenwagen.
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