Geldwerter Vorteil: Was solltest du wissen?

Geldwerter Vorteil
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Neben deinem Einkommen kannst du als Arbeitnehmer manchmal dein Firmenfahrzeug privat nutzen oder wirst von deinem Chef zu einem Mittagessen regelmäßig eingeladen. Solche Leistungen nennt man ein geldwerter Vorteil. Und dieser Vorteil ist fast immer steuerpflichtig.

In diesem Beitrag erzählen wir dir, was der geldwerte Vorteil ist, welche Regelungen gelten und wie du diesen richtig berechnest und verrechnest.

 

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Unter dem Begriff „geldwerter Vorteil“ kannst du eine Leistung bzw. Sachleistung deines Arbeitgebers, die er dir neben deinem Arbeitnehmergehalt zur Verfügung stellt, verstehen. Darunter kannst du beispielsweise das kostenlose Mittagessen, Rabatte, private Nutzung von IT-Ausstattung oder die private Nutzung des Firmenwagens verstehen.

Als Betrag für den geldwerten Vorteil wird in der Regel der Betrag verwendet, den du als Arbeitnehmer für diese Sachleistung selber zahlen würdest.

Laut dem § 8 Einkommensteuergesetz wird der geldwerte Vorteil in der Form eines Sachbezugs als eine Einnahme betrachtet. Dementsprechend gilt diese Einnahme als ein sozial- und steuerpflichtiges Einkommen.

 

Welche Vorteile bringen geldwerte Vorteile mit sich?

Geldwerte Vorteile können sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer profitabel sein. Werden alle Regeln beachtet, so kann es zu niedrigeren Abgaben und Steuern bei der Lohnabrechnung führen.

 

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Du kannst als Arbeitnehmer Kosten für Verpflegung, Technik (Laptop, Smartphone), privates Fahrzeug oder bestimmte Dienstleistungen sparen
  • Es bleibt tatsächlich oft mehr Nettogehalt als bei einer Gehaltserhöhung

 

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Steigerung der Motivation der Mitarbeiter
  • Ein Vorteil bei der Personalbeschaffung

 

Geldwerter Vorteil bei der Personalverrechnung

Zu den wichtigsten Regeln bei der Berechnung der geldwerten Vorteils gehören:

  • Nutzt du dein Firmenwagen privat, so kannst du den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung berechnen oder ein Fahrtenbuch verwenden
  • Sachbezüge, die monatlich nicht die Freigrenze von 44 EUR übersteigen, sind für dich steuerfrei
  • Nutzt du Belegschaftsrabatte, so können diese bis zu 4 Prozent betragen und dürfen jährlich 1.080 EUR nicht übersteigen, um für dich steuerfrei zu bleiben

 

Welche Freibeträge gibt es noch?

Folgende geldwerte Vorteile sind für dich immer steuerfrei:

  • Umzugskosten: Hier wird allerdings vorausgesetzt, dass es sich um einen berufsbedingten Umzug handelt
  • IT-Ausstattung: Dabei darf es sich nur um Leihgeräte handeln, keine Geschenke
  • Kinderbetreuung: Die Kinderbetreuung bleibt steuerfrei, sofern die Kinder nicht schulpflichtig sind

 

Weitere Freibeträge und Freigrenzen:

  • Arbeitskleidung: Wird die Kleidung für berufliche Zwecke zugeschnitten, so ist es für dich steuerfrei. Werden die Sachen auch privat getragen, so sind diese für dich steuerpflichtig
  • Geschenke: Bei einem persönlichen Anlass kannst du ein Geschenk bis 60 EUR steuerfrei annehmen
  • Gesundheitsförderung: Der Freibetrag für die Gesundheitsförderung liegt bei 500 EUR. Davon ausgenommen sind Beiträge für Fitnessstudios und Mitgliedsbeiträge für Vereine
  • Verpflegung: Die Freigrenze für den Sachbezug pro Essen beträgt 3,40 EUR plus zusätzlich 3,10
  • Mitarbeiter-Aktien: Hier liegt der Freibetrag bei 360 EUR. Als geldwerter Vorteil gilt hier die Differenz des Wertes der Aktie zum Einbuchungszeitpunkt und Ausübungspreis
  • Arbeitgeberdarlehen: Hier liegt der Freibetrag bei 2.600 EUR. Ein Darlehen zu einem marktüblichen Zins ist grundsätzlich steuerfrei

 

Diese geldwerte Vorteile sind immer steuerpflichtig:

  • Dienstwohnung: Als geldwerter Vorteil wird die Differenz aus der tatsächlich gezahlten Miete und der Vergleichsmiete genommen
  • Firmenwagen: Bei einem Firmenwagen muss der private Nutzungsanteil versteuert werden. Dafür kann die 1-Prozent-Regelung oder ein Fahrtenbuch verwendet werden
  • Fahrtkostenzuschuss: Bei einer einfachen Fahrt zwischen deiner Wohnung und deiner Arbeitsstätte können 0,30 EUR pro Kilometer und Arbeitstag angewendet werden. Pauschal dürfte die Summe 15 Prozent deiner Lohnsteuer betragen

 

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