Energetische Sanierung: So kannst du Steuern sparen

Energetische Sanierung
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Lesedauer: 3 Minuten

Das Thema Klimaschutz ist schon lange keine Neuigkeit mehr, jedoch bleibt diese weiterhin tagesaktuell. Denn es geht uns alle was an. Willst du die Umwelt schonen und dabei Steuern sparen? Dann ist dieser Beitrag genau das richtige für dich!

 

Was bringt eine energetische Sanierung?

Der Name spricht bereits für sich: Durch die energetische Sanierung soll der Energieverbrauch reduziert werden. Mit anderen Worten modernisierst du deine Immobilie, um den Energieverbrauch für Warmwasser und Heizung zu reduzieren.

Durch die energetische Sanierung kannst du nicht nur deine Kosten reduzieren, sondern trägst auch was für die Umwelt bei.

 

Wer kann die Ermäßigung für die energetische Sanierung in Anspruch nehmen?

An dem Programm können Bürger und Bürgerinnen teilnehmen, die eine Eigenheim besitzen und es selbst für die Wohnzwecke nutzen.

Das Wohngebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein, um eine energetische Sanierung gefördert zu bekommen.

 

Was bekomme ich für die energetische Sanierung erstattet?

Entscheidest du dich dazu, eine energetische Sanierung für deine Immobilie durchzuführen, so kannst du 20 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Zu den Kosten gehören tatsächlich alle Kosten, also zum Beispiel sowohl die Handwerkerkosten als auch Materialaufwendungen. Maximal können 40.000 EUR geltend gemacht werden. Dies ist möglich, wenn die Sanierungskosten bei 200.000 EUR liegen. Die Abrechnung wird über 3 Jahre verteilt.

Um das Geld zurückzuerhalten, musst du in jedem der 3 Jahre eine Steuererklärung machen. Fülle dafür die Anlage „Energetische Maßnahmen“ aus. Für die ersten 2 Jahre erhältst du 7 Prozent der Kosten zurück, im dritten Jahr sind es nur 6 Prozent.

 

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Dein Eigenheim sollte mindestens 10 Jahre alt sein, damit du die Kosten für die energetische Sanierung erstattet bekommst. Folgende Sanierungsmaßnahmen werden grundsätzlich gefördert:

  • Beratungsgespräche durch „Energieberater für Wohngebäude“
  • Erneuerung der Heizungsanlagen
  • Wärmedämmung von Dachflächen, Wänden und Geschossdecken
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Außentüren und Fenster
  • Energetische Verbrauchs- und Betriebsoptimierung (zum Beispiel der Einbau digitaler Steuerungssysteme)
  • Optimierung der Heizungsanlagen (falls diese älter als 2 Jahre sind)

 

Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden

Um die Aufwendungen für die energetische Sanierung müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Sanierst du dein Haus selber neu, so kannst du die Kosten leider nicht geltend machen.

Das Fachunternehmen muss auf jeden Fall in einem dieser Bereiche tätig sein:

  • Dachdeckerarbeiten
  • Stukkateurarbeiten
  • Mauer- und Betonbauarbeiten
  • Glasarbeiten
  • Brunnenbauarbeiten
  • Wärme-, Kälte- und Schallisolierung
  • Steinmetz- und Steinbildhauarbeiten
  • Sanitär- und Klempnerarbeiten
  • Zimmer-, Schreiner- und Tischlerarbeiten
  • Maler- und Lackierungsarbeiten
  • Metallbau
  • Kälteanlagenbau
  • Heizungsbau und -installation
  • Elektrotechnik- und -installation

 

Um die Kosten tatsächlich absetzen zu können, brauchst du eine Bescheinigung von dem Fachunternehmen, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

 

Zeitraum der Sanierung

Die Förderung der energetischen Sanierung gehört zu dem Klimaschutzprogramm 2030. Laut dem Programm werden die Sanierungen gefördert, die zwischen dem 1. Januar 2020 und 31. Dezember 2029 stattfinden.

 

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