Dienstwagen richtig versteuern: Was solltest du wissen?

Geldwerter Vorteil
Weißes Auto, BMW, Auto, Dienstwagen, Firmenwagen, Dienstwagen versteuern, Ein-Prozent-Regel, Fahrtenbuch

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 4 Minuten

Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!

Trusted Shops

 

Ein Dienstwagen ist ein beliebtes Gehaltsextra für Mitarbeiter. Durch ein Firmenwagen entsteht dem Mitarbeiter ein finanzieller Vorteil. Nutzt du deinen Dienstwagen auch privat, so entsteht ein geldwerter Vorteil. Dafür musst du aber auch Steuern zahlen. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über die Versteuerung von einem Dienstwagen wissen musst.

 

Geldwerter Vorteil

Bei einem geldwerten Vorteil handelt es sich um eine Leistung, die zwar kein direktes Einkommen ist, jedoch einen Vorteil für dich mit sich bringt. Zu den typischen Leistungen gehören beispielsweise ein Dienstwagen, das kostenlose Essen in der Kantine oder die private Nutzung der IT-Ausstattung.

Geldwerter Vorteil wird folgendermaßen geregelt:

  • Bei einem Firmenwagen musst du die Fahrtenbuchmethode oder die Ein-Prozent-Regel nutzen
  • Monatlich sind Sachbezüge bis 44 EUR für dich steuerfrei
  • Bis zu 4 Prozent des Belegschaftsrabattes sind für dich steuerfrei. Jährlich dürfen es aber maximal 1.080 EUR sein

 

Private Nutzung vom Dienstwagen versteuern

Die private Nutzung eines Dienstwagens kannst du auf 2 Arten versteuern, nämlich mit:

Dabei darfst du jährlich nur eine der beiden Methoden pro Fahrzeug verwenden. Du bzw. dein Arbeitgeber können also nicht während des Jahres zu einer anderen Methode wechseln.

Bei deiner Einkommensteuererklärung kannst du dann zu Jahresbeginn zu der für dich günstigeren Berechnungsart wechseln. Solltest du im Laufe des Kalenderjahres ein anderes Fahrzeug nutzen, dann kannst du die Versteuerungsmethode ebenfalls ändern.

 

Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!

 

Ein-Prozent-Regelung

Bei der Ein-Prozent-Regelung müssen Selbständige monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises für die private Autonutzung als Einnahme versteuern. Die Ein-Prozent-Regelung kann sowohl für gekaufte als auch gemietete oder geleaste Fahrzeuge eingesetzt werden.

Fährst du mit einem Fahrzeug mit dem Wert von 30.000 EUR, dann würde der geldwerter Vorteil monatlich 300 EUR betragen. Auf die 300 EUR werden dann die Lohnsteuer, Kirchensteuer (sofern du eine zahlen musst), Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Dabei gilt der Bruttolistenpreis unabhängig von deinem Fahrzeug. Dieser gilt beispielsweise auch bei Gebrauchtwagen. Der Listenpreis ist quasi die unverbindliche Preisempfehlung von dem Hersteller. Es werden dabei aber auch die Kosten für Sonderausstattung (inklusive Mehrwertsteuer) mitberücksichtigt.

 

Darüber hinaus kommen auch 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für die Entfernung zwischen deinem Betrieb und deiner Wohnung für eine einfache Strecke in Kilometer hinzu.

Hier ein Rechenbeispiel:

 

Ein-Prozent-Regelung

 

 

Versteuerung bei Elektro- und Hybridautos

Handelt es sich bei deinem Dienstwagen um ein Elektroauto, Brennstoffzellen- oder Hybridfahrzeug, so kannst du von begünstigten Konditionen beim geldwerten Vorteil profitieren. Denn in diesem Fall werden tatsächlich nur 50 Prozent des Bruttolistenpreises herangezogen.

Wurde der Firmenwagen ab 2019 angeschafft, so werden monatlich nicht 0,5 Prozent, sondern nur noch 0,25 Prozent versteuert. Die Regelung gilt bis Ende 2030.

 

Fahrtenbuch

Nutzt du deinen Firmenwagen selten privat, so könnte für dich die Fahrtenbuch-Methode günstiger sein. Bei der Fahrtenbuchmethode musst du jede einzelne Fahrt eintragen. Die Methode ist zwar aufwendiger, dafür aber viel genauer.

Solltest du dich für ein Fahrtenbuch entscheiden, so muss dieses auch lückenlos ausgefüllt werden. Du musst also jede Fahrt genau dokumentieren.

Bei Betriebsfahrten sind folgende Angaben notwendig:

  • Datum
  • Zweck der Fahrt
  • Kilometerstand und die Abfahrtsort
  • Kilometerstand und die Ankunftsort
  • Fahrer
  • Anschrift und Name des besuchten Kunden

 

Die Informationen müssen gleich im Anschluss an die Fahrt festgehalten werden.

 

Bei privaten Fahrten muss nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer notiert werden.

 

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Jetzt Steuererklärung beauftragen!

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.