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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Wer sein Geld investieren möchte, entscheidet sich oft für Kryptowährungen, unter anderem der berühmt berüchtigte Bitcoin. Dabei stellt sich die Frage: Wie wirkt sich das Handeln mit Bitcoin und Co. auf meine Steuererklärung aus?
Kryptowährungen – Das solltest du wissen!
Betrachtet man Bitcoins oder andere Kryptowährungen aus der steuerlichen Sicht, so handelt es sich dabei nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen und auch kein gesetzliches Zahlungsmittel. Bei dem Handeln mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Libra, Dodgecoin, Ethereum, Tether oder Binance Coin liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Die Kryptowährungen selbst werden als sonstige Wirtschaftsgüter deklariert.
Die Erträge aus den Geschäften mit Kryptowährungen werden ähnlich wie Gewinne aus dem Verkauf Wertgegenstände oder Kunstwerke behandelt. Unter Umständen können die Gewinne sogar steuerfrei sein. Grundsätzlich unterliegen diese aber deinem persönlichen Steuersatz.
Spekulationsfrist
Grundsätzlich gilt für deine Gewinne aus dem Handeln mit Kryptowährungen eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Hältst du deine Kryptowährung länger als 365 Tage, so sind Gewinne oder auch Verluste steuerfrei.
Werden Bitcoins und Co. innerhalb von 365 Tagen verkauft, so werden die Gewinne als Spekulationsgewinne betrachtet. Diese werden dann mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
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FIFO und LIFO
Dein Veräußerungsgewinn kann nach mehreren verschiedenen Möglichkeiten errechnet werden. In der Regel greift man aber zur FIFO-Methode (first-in-first-out) oder LIFO-Methode (last-in-first-out).
Bei der FIFO-Methode werden die zuerst gekauften Kryptomünzen mit zuerst verkauften verrechnet. Dadurch kann der Veräußerungsgewinn genau berechnet werden.
Bei der LIFO-Methode solltest du aufpassen, da diese oft von den Finanzämtern nicht akzeptiert wird.
Freigrenze
Bis zu einer Freigrenze von 600 EUR sind die Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften für dich steuerfrei. Sind die Einnahmen im Jahr höher, so muss die gesamte Summe versteuert werden. Außerdem bezieht sich die Freigrenze nicht nur auf Bitcoin oder Kryptowährung, sondern auf alle privaten Veräußerungsgeschäften. Verkaufst du also ein Kunstwerk, so muss auch hier die jährliche Freigrenze beachtet werden.
Verluste beim Handeln mit Kryptowährungen
Wenn du mit Kryptowährung innerhalb der Spekulationsfrist gehandelt und dabei Verluste gemacht hast, kannst du gegebenenfalls deine Steuerlast sinken. Deine Verluste kannst du mit Gewinnen aus weiteren privaten Veräußerungsgeschäften aus dem Jahr verrechnen.
Übrigens, auch die Kosten, die für den Kauf oder Verkauf anfallen, kannst du von der Steuer absetzen. Zusätzlich können auch die Stromkosten für „Mining“ steuerlich geltend gemacht werden.
Mining von Kryptowährungen
Erzielst du Gewinne aus dem sogenannten Mining („Schürfung“ von Kryptowährung), so musst du diese als Gewinne aus Gewerbebetrieb versteuern. Sobald die Gewinne aus Mining in eine Fiat-Währung umgewandelt werden, müssen diese auch versteuert werden. Eine Freigrenze gibt es hier übrigens nicht, die Steuerpflicht tritt beim ersten EUR ein.
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