Ausbildungsfreibetrag: Das solltest du wissen!

Ausbildungsfreibetrag
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Ausbildungsfreibetrag: Das solltest du wissen!

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Einen Freibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr kann vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte abgezogen werden, für die Ausbildung deines erwachsenen Kindes.

 

Wann erhalte ich einen Ausbildungsfreibetrag?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Dein Kind ist bereits volljährig
  • Dein Kind hat einen eigenen Haushalt
  • Der Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise dem Kinderfreibetrag besteht für das Kind weiterhin.
  • Dein Kind absolviert gerade eine Berufs- oder Schulausbildung

Man erhält ihn auch, wenn das Kind im Internat ist. Das Einkommen des Kindes in der jeweiligen Ausbildung hat keinen Einfluss darauf.

 

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?

Verschiedene Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden, – ohne die Ausbildungskosten nachzuweisen, – um den Freibetrag in der Anlage „Kind“ geltend zu machen. Der Ausbildungsfreibetrag wird monatlich und nicht ganzjährig gewährt. Er beträgt für das ganze Jahr 924 EUR. In jedem Monat, in dem die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird der Ausbildungsfreibetrag um ein Zwölftel gekürzt. Fängt dein Kind beispielsweise im Mai an, so rechnet man (924,00€ * 5/12 = 385,00€). Sollte dein Kind sich entscheiden, unter dem Jahr ins Ausland zu ziehen oder wieder aus dem Ausland zu kommen, so wird ein Anteil des Ausbildungsfreibetrags für die Zeit im Ausland nach der Ländergruppeneinteilung gekürzt.

 

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Wie beantrage ich den Ausbildungsfreibetrag?

Wenn Steuerpflichtige im Formular ,,Anlage Kind“, die Geburtsdaten, die Zeit der Berufsausbildung, das erhaltene Kindergeld und die Bruttoarbeitslöhne der Kinder angegeben und dokumentiert haben, dass dein Kind während der Berufsausbildung auswärts untergebracht ist, hast du schließlich den Ausbildungsfreibetrag für dein Kind beantragt, auch wenn du den Abschnitt ,,Ausbildungsvertrag“ nicht ausgefüllt hast. Eine andere Möglichkeit ist es, wenn du einen Antrag stellst. Dieser erfolgt, indem du ihn in der ,,Anlage Kind auf Seite 2“ im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung stellst.

 

Wie sieht es bei geschiedenen oder getrenntlebenden Elternteilen aus?

Das Elternpaar, welches nicht zusammen veranlagt wird, steht dem Partner und dir jeweils der halbe Ausbildungsfreibetrag zu, dies kann aber auch durch einen gemeinsamen Antrag der Eltern geändert werden und anders aufgeteilt werden. Dafür kannst du bei deiner Steuererklärung unter „Anlage Kind“ deinen gewünschten Prozentsatz eintragen. Am Ende müssen beide Elternteile der Aufteilung zustimmen.

 

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