Jeder Mensch ist steuerpflichtig, aber auch hier gibt es wieder Unterscheidungen. Grundsätzlich kennst du bestimmt zwei Unterschiede, einmal die beschränkte und dann die unbeschränkte Steuerpflicht. Da fragst du dich sicher, was der Unterschied ist und was für dich gilt. Keine Sorge wir erklären es dir hier.
Was ist die unbeschränkte Steuerpflicht?
Du bist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du im Inland deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast. Es ist auch wichtig, dass du eine natürliche Person bist. Keine Sorge, jeder Mensch ist eine natürliche Person. Irrelevant ist, welcher Staatsangehörigkeit du angehörig bist. Hier greift das Welteinkommensprinzip. Das heißt, dein komplettes Welteinkommen muss versteuert werden. Unabhängig davon, wo du dein Einkommen erzielst, musst du es in deine Steuererklärung aufnehmen. Es greifen allerdings auch Doppelbesteuerungsabkommen, um dich vor einer Doppelbesteuerung zu schützen.
Kannst du auch auf Antrag unbeschränkt einkommensteuerpflichtig werden?
Du kannst auch die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Das nennt man auch eine fiktive unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn mehr als 90 Prozent deines Einkommens dem inländischen Steuerrecht unterliegen, du aber keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz im Inland hast, kannst du auf Antrag die unbeschränkte Steuerpflicht erhalten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass deine restlichen Einkünfte, die nicht im Inland erzielt werden, nicht den Grundfreibetrag von 9.744 EUR überschreiten. Diese Regelung wird auch Grenzpendlerregelung genannt, da sie vor allem von Grenzpendlern genutzt wird, um von den Steuervergünstigungen zu profitieren.
Was ist die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht?
Grundsätzlich brauchst du einen gewöhnlichen Aufenthalt oder einen Wohnsitz im Inland, um unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Wir haben auch schon gelernt, dass die Staatsangehörigkeit irrelevant ist. Es gibt aber noch die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast und weder einen Wohnsitz noch deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, kannst du auch eine unbeschränkt steuerpflichtig sein. Hier ist die Voraussetzung, dass du in einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Inland stehst. Hierfür solltest du deinen Lohn aus der öffentlichen Kasse im Inland erhalten. Zum Beispiel wenn du ein*e Diplomat*in im Beamtenverhältnis bist.
Wann bist du unbeschränkt und wann beschränkt steuerpflichtig?
Wir wissen, dass grundsätzlich jeder steuerpflichtig ist. Da man allerdings prinzipiell zwischen der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht unterscheidet, ist es wichtig die Unterschiede zu kennen. Während bei der unbeschränkten Steuerpflicht der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegen muss, sind diese bei der beschränkten Steuerpflicht im Ausland. Ein weiterer Unterschied ist das Prinzip anhand dessen man die Einkünfte versteuert. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht werden alle Einkünfte, ob inländische oder ausländische, im Inland versteuert. Bei der beschränkten Steuerpflicht greift allerdings das Territorialitätsprinzip. Hier werden nur die Einkünfte im Inland versteuert, die auch im Inland erzielt wurden.
Unbeschränkte Steuerpflicht – Beispiel
Nehmen wir an, du und deine Familie wohnt in Nürnberg. Dort habt ihr eine Wohnung und du arbeitest in einem Gewerbebetrieb. Hier erzielst du Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland. Da sowohl dein gewöhnlicher Aufenthalt als auch dein Wohnsitz in der BRD liegt, bist du unbeschränkt steuerpflichtig.
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