Gewöhnlicher Aufenthalt

Du hast dir bestimmt schon überlegt, ob du für eine längere Zeit im Ausland leben möchtest. Hier ist es sehr wichtig, zu wissen, was du steuerlich beachten musst. Grundsätzlich weißt du, dass wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt oder deinen Wohnsitz in Deutschland hast, auch hier unbeschränkt steuerpflichtig bist. Doch was ist eigentlich ein gewöhnlicher Aufenthalt?

 

Was ist der gewöhnliche Aufenthalt?

Grundsätzlich hast du einen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort, an dem du im Jahr mehr als 6 Monate deine Zeit verbringst. Das heißt, dass du gleichzeitig nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt haben kannst. Es ist davon auszugehen, dass du dich an diesem Ort nicht nur vorübergehend aufhältst, sondern es sich um einen längeren zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt handelt.

Die Staatsangehörigkeit ist außer Acht zu lassen. Ebenfalls irrelevant ist es, ob du auch an dem jeweiligen Ort eine Wohnung bewohnst, der alleinige Aufenthalt ist hierfür nur entscheidend. Für dich würde das bedeuten, dass du auch eine fremde Wohnung bewohnen kannst, um den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu haben.

Wichtig zu beachten ist auch, dass der Aufenthalt nicht freiwilliger Natur sein muss. Das bedeutet, wenn du für mehr als 6 Monate unfreiwillig in einem Krankenhaus in Deutschland bist, ist auch dein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

 

Was ist, wenn du kurzfristige Unterbrechungen hast?

Kurzfristige Unterbrechungen werden bei der Betrachtung des gewöhnlichen Aufenthalts außer Acht gelassen. Zu den kurzfristigen Unterbrechungen zählen:

  • Familienheimfahrten
  • Kur
  • Jahresurlaube
  • Vorübergehender Klinikaufenthalt
  • Kurze sonstige Unterbrechungen

 

Was ist der Unterschied zwischen gewöhnlichem Aufenthalt und Wohnsitz?

Wenn du einen Wohnsitz in Deutschland hast, bedeutet das nicht, dass du auch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Bei dem Wohnsitz besitzt du eine Wohnung, über die du nicht nur vorübergehend die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit hast. Das bedeutet, wenn du eine Wohnung in Frankreich hast, ist auch dort ein Wohnsitz von dir. Hier ist irrelevant, wie oft und wie lange du diese Wohnung auch tatsächlich nutzt, du musst sie ausschließlich für einen längeren Zeitraum innehaben. Anders als beim gewöhnlichen Aufenthalt kannst du mehrere Wohnsitze gleichzeitig haben.

Auch beim Wohnsitz ist die Staatsangehörigkeit irrelevant. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass dir bei einem gewöhnlichen Aufenthalt keine Wohnung zur Verfügung stehen muss. Du kannst beispielsweise auch in einer fremden Wohnung oder einer Einrichtung wie einem Krankenhaus verweilen. Du musst auch nicht die gesamte Dauer des Aufenthalts nur in einer Unterkunft verbringen.

 

Gewöhnlicher Aufenthalt

 

Was bedeutet das steuerlich für dich?

Hast du einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz im Inland, dann bist du auch unbeschränkt steuerpflichtig im Inland. Wenn das allerdings nicht der Fall ist, bist du beschränkt steuerpflichtig. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht gilt das Welteinkommensprinzip. Das weiß, du musst sämtliche Einkünfte versteuern. Bei der beschränkten Steuerpflicht werden bestimmte inländische Einkünfte nach dem Territorialitätsprinzip versteuert.

 

Gewöhnlicher Aufenthalt – Beispiel

Nehmen wir an, du und deine Familie kommen ursprünglich aus Frankreich. Wegen deiner beruflichen Ausübung musst du 10 Monate im Jahr in Deutschland verbringen. Hier erzielst du sämtliche Einkünfte. Diese 10 Monate sind zeitlich zusammenhängend und werden nur kurzweilig unterbrochen. Alle zwei Wochen besuchst du deine Familie in Frankreich und auch deine Urlaube verbringst du bei deiner Familie. Da diese Unterbrechungen nur kurzfristig sind und du mehr als 6 Monate in Deutschland wohnst, hast du einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Demzufolge bist du auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

 

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