Wichtige Infos:
Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2013 ist längst abgelaufen (02. Juni 2014). Die von vielen als zeitraubend empfundene Arbeit kann sich jedoch lohnen, wenn am Ende eine Steuererstattung winkt.
Darum sollten Steuerzahler (z.B. auch Rentner oder Studenten) alle Möglichkeiten ausschöpfen, insbesondere die Vorteile der Änderungen für das Steuerjahr 2013. Für das Steuerjahr 2013 wurde der steuerliche Grundfreibetrag von bislang 8.004 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Für Ehepaare erhöhte sich der Betrag demnach sogar auf 16.260 Euro. Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter diesen Beträgen liegt, muss also grundsätzlich keine Einkommensteuer zahlen.
Weitere Änderungen gab es für die Steuererklärung 2013 für Verheiratete. Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften haben jetzt nur noch die Wahl zwischen der Zusammenveranlagung (Splittingtarif) und Einzelveranlagung (Grundtarif), die die bisherige getrennte Veranlagung ersetzte.
Solltest du den Wohnort aus beruflichen Gründen gewechselt haben, kannst du dich für die Steuererklärung 2013 ebenfalls freuen. Denn der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen wurde auf 687 Euro und für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerschaften auf 1.374 Euro angehoben. Für Umzüge ab August 2013 hat sich der Pauschbetrag sogar auf 695 Euro und bei Ehegatten auf 1.390 Euro erhöht. Für jede weitere Person, beispielsweise für ein Kind, beträgt der neue Pauschbetrag 303 Euro, ab August 2013 dann sogar 306 Euro.
Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist (beispielsweise weil er als Angestellter nur Arbeitslohn von einem Arbeitgeber und weder Nebeneinkünfte noch Lohnersatzleistungen bekommen hat), sollte sich dennoch Gedanken über eine freiwillige Abgabe bis spätestens 31. Dezember 2017 machen – vor allem bei mehr als 1.000 Euro Werbungskosten.
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