Als Arbeitnehmer ist es normal, dass du regelmäßig arbeitest und deinen Lohn erhältst. Doch es kann oft anders kommen als man denkt. So kann es schnell dazukommen, dass du erwerbsunfähig wirst oder deine Arbeitsstelle verlierst. Leider sind solche Situationen unvorhersehbar und man kann es nicht immer verhindern. Um das Existenzminimum zu sichern, soll das Sozialgeld helfen. Wir erklären es dir.
Was ist das Sozialgeld?
Anders als andere Sozialleistungen soll das Sozialgeld das Existenzminimum der Menschen sichern, die nicht erwerbsfähig sind und mit einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die erwerbsfähig ist. Das klingt zunächst etwas kompliziert, doch keine Sorge, wir klären auf. Wie es der Name schon sagt, soll das Existenzminimum von jedem Menschen gesichert sein. Kinder zum Beispiel sind in der Regel nicht erwerbsfähig, leben allerdings bei einem Erziehungsberechtigten, der erwerbsfähig ist. So soll das Sozialgeld das Existenzminimum von beispielsweise Kindern sichern. Demnach ist es üblich, dass mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II auch der Antrag auf Sozialgeld gestellt wird.
Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
Die wichtigste Voraussetzung für Sozialgeld ist, dass du hilfebedürftig bist. Zudem hast du dann Anspruch, wenn du nicht erwerbsfähig bist. Du bist grundsätzlich nicht erwerbsfähig, wenn du unter 15 Jahre alt bist. Das ist dann der Fall, wenn du am Tag nicht mindestens drei Stunden auf dem üblichen Arbeitsmarkt arbeiten kannst. Eine weitere Voraussetzung ist, dass du mit einer hilfebedürftigen und erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft nach Paragraf 7 Absatz 3 SGB II lebst. Diese Person muss ebenfalls Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben.
Wer hat keinen Anspruch auf Sozialgeld?
Eine Voraussetzung, die erfüllt werden muss, um Sozialgeld zu beziehen, ist, dass du keinen Anspruch auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter hast. Beziehst du beispielsweise dauerhaft Rente, entfällt der Anspruch auf Sozialgeld. Auch wenn du die volle Erwerbsminderungsrente beziehst, kannst du kein Sozialgeld erhalten. Du kannst die Grundsicherung im Alter beantragen, wenn du das Renteneintrittsalter vollendet hast. Sozialgeld kannst du dann nicht bekommen.
Wozu soll das Sozialgeld verwendet werden?
Das Sozialgeld soll zur Existenzsicherung dienen. Demnach soll es dazu verwendet werden, den Lebensunterhalt sowie die Unterkunft und Heizung zu sichern. Auch die Leistungen für einen möglichen Mehrbedarf deines Lebensunterhaltes deckt das Sozialgeld ab.
Wie viel Sozialgeld kannst du beziehen?
Die Berechnung des Sozialgeldes und des Arbeitslosengeldes II sind identisch. 2022 stieg das Sozialgeld bereits aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Situation an. Ab 2023 wird das Sozialgeld und das Arbeitslosengeld II zum Bürgergeld. Dabei wird das Bürgergeld für alleinstehende Erwachsene im Monat bei 502 EUR liegen.
Wie beantragst du das Sozialgeld?
Du musst das Sozialgeld beim Jobcenter beantragen. Dasselbe gilt auch für das Arbeitslosengeld II. Bei der Arbeitsagentur kannst du auch online einen Antrag stellen. Du solltest wissen, dass dieser Antrag zum Ersten des Monats der Antragsstellung rückwirkend wirkt. Bist du auch noch nach einem Jahr hilfebedürftig, so musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Beim Antrag ist zusätzlich noch eine Begründung nötig.
Was ist der Unterschied zur Sozialhilfe?
Sowohl die Sozialhilfe als auch das Sozialgeld ist für bedürftige Menschen, die nicht erwerbsfähig sind. Anders als beim Sozialgeld handelt es sich hierbei um Menschen, die über der Regelaltersgrenze liegen. Während beim Sozialgeld als Voraussetzung kein Anspruch auf Grundsicherung bei voller Erwerbsminderungen oder im Alter bestehen sollte, wird die Sozialhilfe in diesen Fällen gezahlt. Zudem musst du für die Sozialhilfe nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit jemanden leben.
Was ist der Unterschied zum Arbeitslosengeld II?
Du bekommst das Arbeitslosengeld II, wenn du arbeitslos bist. Ein weiterer Grund, wäre, dass dein Einkommen nicht das Existenzminimum erreicht und es demnach aufgestockt werden muss. Der Unterschied zum Sozialgeld ist demnach, dass du beim Arbeitslosengeld erwerbsfähig bist, während das Sozialgeld für erwerbsunfähige Menschen ist.
Was ist der Unterschied zum Wohngeld?
Das Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zur Miete. Da die anderen Leistungen des Staates, wie das Sozialgeld und das Arbeitslosengeld, bereits die Leistungen des Lebensunterhalts sichern, kannst du kein Wohngeld erhalten, wenn du diese Leistungen bereits beziehst.