Quellensteuer

Wenn das Thema Steuern aufkommt, graust es einige Menschen. Fristen rücken näher und die Arbeit nimmt nicht ab. Doch was du vielleicht vergisst, jeden Tag zahlst du bestimmt Steuern, die du nicht wahrnimmst. Beispielsweise die offensichtlichste Steuer: die Mehrwertsteuer. Dann kommen nicht anderes indirekte Steuern dazu, von denen du vielleicht noch nie etwas gehört hast. Wusstest du, dass du eine Kaffeesteuer zahlst? Manchmal werden gewisse Steuerbeiträge auch einbehalten. Ob die Steuer nun offensichtlich ist oder nicht, du kannst sie in bestimmte Arten gliedern. Hier erfährst du alles, was du über die Quellensteuer wissen solltest.

 

Was ist die Quellensteuer?

Du hast es wahrscheinlich schon vermuten können! Die Quellensteuer wird an der Quelle der Erträge fällig. Das heißt, dass sie dort fällig wird, wo Erträge anfallen. Typischerweise wird die Quellensteuer automatisch abgeführt. Wenn du einen Freistellungsauftrag hast, so kannst du von der Freistellung in Höhe von 801 EUR pro Person Gebrauch machen.

 

Von wem wird die Quellensteuer abgeführt?

Dort, wo Einkünfte anfallen, werden steuerliche Abgaben erhoben. Wenn du beispielsweise Anleihen oder Aktien hast und Zins- beziehungsweise Dividendenerträge erzielst, so wird die Quellensteuer direkt vom Kreditinstitut abgezogen. Das passiert noch bevor du eine Gutschrift auf deinem Konto erhältst. Dadurch, dass die Lohnsteuer von deinem/r Arbeitgeber*in direkt ans Finanzamt transferiert wird, ist auch das eine Quellensteuer. Dasselbe gilt auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

 

Wofür gibt es die Quellensteuer?

Für den Staat dient die Quellensteuer zur Sicherstellung von Steuereinnahmen. Da die Quellensteuer direkt geltend gemacht wird, besteht auch kaum die Möglichkeit einer Verschleierung. Liquidität ist ein sehr wichtiger Bestandteil in der Wirtschaft. Durch die Quellensteuer wird diese Liquidität des/der Schuldners/in durch den unmittelbaren Zugriff ebenfalls gesichert.

 

Ist die Kapitalsteuer eine Quellensteuer?

Die Kapitalsteuer wird in Form von sowohl Körperschaftsteuer als auch Einkommensteuer erhoben. Wenn du Kapitalerträge erhältst, fallen diese Steuern an. Auszahlende Einrichtungen behalten diese Steuern ein. Anschließend werden die Steuerbeträge von dieser Einrichtung an das Finanzamt übermittelt.

 

Ist die Lohnsteuer eine Quellensteuer?

Wie bereits erwähnt, ist auch die Lohnsteuer eine Quellensteuer. Wenn du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhältst, musst du gewisse Lohnsteuern zahlen. Somit bist du als Arbeitnehmer*in, der/die Schuldner*in, doch dein*e Arbeitgeber*in führt, diese ans Finanzamt ab. Du selbst haftest somit nicht bei der Lohnsteuerzahlung, sondern der/die Arbeitgeber*in.

 

Quellensteuer

 

Wie kannst du den Freistellungsauftrag nutzen?

Wenn du Erträge aus einer Kapitalanlage erzielst, kannst du bei der Kapitalsteuer Freibeträge nutzen. So gilt ein Teil deiner Erlöse als steuerfreie Auszahlungen. Bei dem Kreditinstitut, in welchem du Kapitalerträge erhalten wirst, solltest du einen Freistellungsauftrag einreichen. Nur so kannst du vom Sparerfreibetrag und dem Steuerfreibetrag profitieren. Eine Beschränkung auf bestimmte Konten oder Portfolios des Instituts ist nicht möglich. Der Freistellungsauftrag gilt typischerweise so lange, bis er widerrufen wird.

Bei Verheirateten beläuft sich der Freistellungsauftrag derzeit auf 1.602 EUR. Bei Alleinstehenden ist der Freistellungsauftrag auf 801 EUR festgesetzt.

 

Wie sieht es mit einer ausländischen Quellensteuer aus?

Du kannst auch Anleihen und Aktien bei ausländischen Unternehmen haben. Dadurch würdest du Zinsen und Dividenden aus dem Ausland erhalten. Diese Zinsen und Dividenden unterliegen meist den Quellensteuerabzug des jeweiligen Staats. Solche Steuerabzüge können aber auch im Inland geltend gemacht werden. Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Inland und dem jeweiligen Ort abgeschlossen wurde, so kannst du damit eine Doppelbesteuerung vermeiden.

 

 

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