Kaffeesteuer

Für viele ist der Morgenkaffee ein Muss. Zwischendurch hat jeder mal einen Durchhänger, sodass manche entweder Energiedrinks trinken oder sich eine warme Tasse Kaffee zubereiten. Aber wusstest du, dass es auch eine Kaffeesteuer gibt. Wir erklären dir hier, was die Kaffeesteuer ist.

 

Was ist die Kaffeesteuer?

Grundsätzlich handelt es sich hier um eine Verbrauchsteuer und gehört somit zu den indirekten Steuern, die den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen auflasten. Das bedeutet, dass du dann die Kaffeesteuer bezahlen musst, wenn du das Gut Kaffee verwendest. Es handelt sich hierbei um eine indirekte Steuer, da dir als Verbraucher nicht offensichtlich bewusst ist, dass du eine Steuer bezahlst. Bei der Produktion des Kaffees wird die Verbrauchsteuer bereits mit einkalkuliert. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Kaffeesteuergesetz sowie in der Kaffeesteuerverordnung.

 

Wie hoch ist die Kaffeesteuer?

Die Kaffeesteuer wird pro Kilogramm festgelegt. Beachte, dass es bezüglich der Höhe der Kaffeesteuer einen Unterschied zwischen Röstkaffee und löslichen Kaffee gibt. Während die Kaffeesteuer bei Röstkaffee 2,19 EUR beträgt, liegt die Steuer bei löslichen Kaffee bei 4,78 pro Kilogramm (Stand 2022). Du fragst dich jetzt bestimmt, wie hoch die Kaffeesteuer ausfällt, wenn es sich um eine Mischform der beiden Varianten handelt. In diesem Fall wird die Kaffeesteuer anhand der Anteile berechnet. Auch bei kaffeehaltigen Gütern wird der Steuersatz anhand Menge und Art des Kaffees berechnet. Lediglich noch nicht verarbeitete Kaffeebohnen beziehungsweise der Rohkaffee ist steuerfrei.

 

Wann wird die Steuer erhoben?

Auch bei kleineren Mengen an Kaffee musst du die Kaffeesteuer bezahlen, sodass die Kaffeesteuer genau abgeführt wird. Sobald ein Gramm Kaffee verkauft wurde, wird die Steuer fällig. Möchtest du innerhalb der EU, Kaffee einführen, so ist das pro Person bis zu zehn Kilogramm steuerfrei, wenn du den Kaffee persönlich erwirbst.

 

Wie sieht es mit dem Zoll auf Kaffee aus?

Seit vielen Jahren wird kein Zoll auf koffeinhaltigen Rohkaffee erhoben. Anders sieht das bei entkoffeinierten Rohkaffee aus. Hier liegt der Zollsatz dann bei 8,3 Prozent. Der Zollsatz liegt bei 7,5 Prozent, wenn es sich um koffeinhaltigen Röstkaffee handelt und bei entkoffeinierten Röstkaffee liegt der Zollsatz bei 9 Prozent. Handelsabkommen zwischen Exportländern und der EU können den Zollsatz beeinflussen.

 

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer?

In Deutschland gibt es zum einen den Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer und der ermäßigte Steuersatz. Es greift der Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent bei frisch zubereiteten Kaffeegetränken, wenn der Milchanteil unter 75 Prozent liegt. Das bedeutet, dass du als Verbraucher 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen musst, wenn du beispielsweise einen schwarzen Kaffee kaufst. Anders sieht das beim Kaffee aus, die einen hohen Milchanteil besitzen. In diesem Fall wird der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent angewendet.

 

Kaffeesteuer

 

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