Grundsteuer in Schleswig-Holstein

Bist du Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie in Schleswig-Holstein? Dann musst du bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese soll dazu dienen, die Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten und die Grundsteuer dann gerechter aufzuteilen. Wie die Grundsteuer in Schleswig-Holstein aussehen soll, erklären wir dir hier!

 

Das wichtigste über die Grundsteuer in Schleswig-Holstein:

Bis zum 31. Oktober müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden eine Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt digital abgeben. Das soll der Neubewertung der Grundstücke dienen. Im Zuge der Grundsteuerreform wurde beschlossen, dass durch die Länderöffnungsklausel die Bundesländer vom Bundesmodell abweichen können und ein eigenes Modell zur Ermittlung der Grundsteuer verwenden können. Während einige Bundesländer ein anderes Modell verwenden, hat sich Schleswig-Holstein dazu entschieden, das Bundesmodell zu verwenden.

 

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Was ist das Bundesmodell?

In Schleswig-Holstein wird das Bundesmodell verwendet. Es haben sich zwar manche Bundesländer dazu entschieden, ein anderes Modell zu wählen, trotzdem bleibt das Bundesmodell das gängigste Modell zur Berechnung der Grundsteuer. Bei diesem Modell werden der aktuelle Bodenwert und die Gebäudeart sowie das Baujahr und die Mietjahre relevant. Die Berechnung in diesem Modell ist wertorientiert.

 

Was musst du in der Grundsteuererklärung abgeben:

Du musst bis zum 31. Oktober deine Grundsteuererklärung digital an das Finanzamt über die Elster-Plattform abgeben. Folgende Angaben müssen hier abgegeben werden. Abweichend von dieser Liste können weitere Angaben notwendig werden.

 

Bei Wohngrundstücken:

  • Die Lage des Gebäudes oder des Grundstücks
  • Die Steuernummer des Besitzers
  • Die Eigentumsverhältnisse
  • Die Grundstücksart
  • Angaben zum Grund und Boden
  • Garagenstellplätze
  • Angaben zum Gebäude wie das Baujahr
  • Gemarkung des Grundstücks
  • Nutz- und Wohnfläche

 

Bei gemischten und Nicht-Wohngrundstücken:

  • Grundstückslage
  • Die Steuernummer des Besitzers
  • Die Eigentumsverhältnisse
  • Die Grundstücksart
  • Angaben zum Grund und Boden wie der Bodenrichtwert
  • Die Gebäudeart
  • Angaben zum Gebäude wie das Baujahr
  • Gemarkung des Grundstücks
  • Die Bruttogrundfläche

 

Bei unbebauten Grundstücken:

  • Grundstückslage
  • Die Steuernummer des Besitzers
  • Angaben zum Grund und Boden wie der Bodenrichtwert
  • Gemarkung des Grundstücks

 

Warum ist eine Grundsteuerreform notwendig?

Zur Berechnung der Grundsteuer wird der Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Diese Einheitswerte waren jedoch so veraltet, dass die Verteilung der Grundsteuer nicht gerecht war. Vergleichbare Grundstücke wurden unterschiedlich bewertet. Aus diesem Grund erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für verfassungswidrig. Damit die Grundsteuer gerechter verteilt werden kann, müssen die Grundstücke und Immobilien neubewertet werden. Die Erklärungsabgabe startet am 1. Juli 2022. Bis zum 31. Oktober müssen Eigentümer die Grundsteuererklärung digital an das Finanzamt abgeben.

 

Wer kann bei der Grundsteuererklärung helfen?

Grundsätzlich musst du diese Erklärung digital über die Elster-Plattform abgeben. Das bedeutet, dass du deine eigene Grundsteuererklärung abgeben kannst. Natürlich bist du als Steuerpflichtiger noch nicht mit einer Grundsteuererklärung vertraut, weswegen hier Hilfe durchaus sinnvoll sein kann.

Lohnsteuerhilfevereine sind jedoch nicht dazu befugt, bei der Grundsteuererklärung zu helfen.

Durch steuermachen kann dir dein persönlicher Steuerexperte bei der Grundsteuererklärung helfen. Einfach und digital.  

 

Grundsteuer in Schleswig-Holstein

 

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