Grundsteuer in Sachsen-Anhalt

Als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks musst du jetzt aktiv werden! Bis zum 31. Oktober 2022 musst du als Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben, ansonsten kann ein Zwangsgeld auf dich zukommen. Wir erklären dir hier, was du über die Grundsteuer in Sachsen-Anhalt wissen solltest!

 

Das wichtigste über die Grundsteuer in Sachsen-Anhalt:

Im Jahr 2018 wurde die Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Da die Verteilung der Grundsteuer für Immobilien und Grundstücke nicht gerecht ist, soll durch eine Neubewertung eine gerechtere Aufteilung ermöglicht werden. Im Zuge der Grundsteuerreform wurde die Länderöffnungsklausel eingeführt. Durch diese Öffnungsklausel können die Bundesländer ein eigenes Modell zur Ermittlung der Grundsteuer wählen. Sachsen-Anhalt wird diese Klausel nicht in Anspruch nehmen. Hier wird das Bundesmodell angewendet.

 

 

Musst du eine Grundsteuererklärung in Sachsen-Anhalt abgeben? Keine Sorge, wir helfen dir! Lass jetzt deine Steuer machen!

Trusted Shops

 

Was ist neu?

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Aus diesem Grund soll die Grundsteuer nicht abgeschafft werden, sondern sie soll lediglich gerechter aufgeteilt werden. Dadurch, dass Einheitswerte verwendet wurden, die stark veraltet waren, wurden Grundstücke und Immobilien unterschiedlich behandelt, obwohl diese vergleichbar waren. Durch eine regelmäßige Neubewertung soll eine solch ungerechte Verteilung gänzlich verhindert werden. Doch keine Sorgen, eine regelmäßige Neubewertung bedeutet nicht, dass du wie bei der Einkommensteuererklärung jährlich eine Erklärung abgeben musst. Die Neubewertung wird lediglich alle sieben Jahre stattfinden.

 

Was ist das Bundesmodell?

Das Bundesmodell ist grundsätzlich ein Modell, das von den meisten Bundesländern angewendet wird. Einerseits müssen Eigentümer von Immobilien bei diesem Modell viele Angaben machen, gleichzeitig ermöglicht es auch eine genauere Ermittlung des Grundstückswerts.

 

Wer muss in Sachsen-Anhalt eine Erklärung abgeben?

Grundsätzlich musst du dann eine Feststellungserklärung abgeben, wenn du eine Immobilie oder ein Grundstück besitzt. Besitzt du jedoch mehrere Grundstücke oder Immobilien, so musst du dementsprechend auch für jedes dieser Grundstücke eine Erklärung an das Finanzamt übermitteln.

 

Welche Angaben müssen in der Steuererklärung abgegeben werden?

Zum einen sind allgemeine Angaben notwendig und zum anderen musst du grundstücksbezogene Angaben angeben.

Zu den grundstücksbezogenen Angaben zählen:

  • Bodenrichtwert
  • Nutzungsart
  • Gebäudefläche
  • Fläche des Grund und Bodens
  • Baujahr

Neben den grundstücksbezogenen Angaben musst du auch allgemeine Angaben machen. In den bisherigen Schreiben des Finanzamtes kannst du die Lage des Grundstücks, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer erkennen. Angaben zur Flurstücknummer und die Grundstücksfläche lassen sich dem Grundbuchauszug entnehmen. Zudem kannst du in der Teilungserklärung auch den Miteigentumsanteil erkennen.

 

Was musst du beachten?

Deine Grundsteuererklärung musst du über das Elster-Portal digital bis zum 31. Oktober an das Finanzamt übermitteln. Die Steuererklärung kann nur in Ausnahmefällen in Papierform akzeptiert werden. Wie bereits erwähnt, soll eine solche Neubewertung alle sieben Jahre wiederholt werden. Im Jahr 2025 wird dann die neue Grundsteuer eingeführt.

Beachte, dass ein Lohnsteuerhilfeverein nicht dazu befugt ist, bei der Grundsteuererklärung beratend zu helfen.

Du erhältst durch steuermachen eine ideale Lösung, deine Grundsteuererklärung durch professionelle Steuerexperten machen zu lassen.

 

Grundsteuer in Sachsen-Anhalt

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Du möchtest Steuern sparen? Wir helfen dir dabei!