Grundsteuer-Fristverlängerung

Für viele Eigentümer von Immobilien und Grundstücken wurde schnell deutlich, dass die Grundsteuererklärung aufwendig werden kann. Die Anforderungen und Angaben der Grundsteuererklärungen variieren in vielen Bundesländern. Zudem muss für jedes Grundstück und jede Immobilie eine Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Bei über 36 Millionen Immobilien kann das sehr schnell sehr aufwendig werden. Im Oktober 2022 gab es dann die Grundsteuer-Fristverlängerung. Was das zu bedeuten hat und ob es eine erneute Fristverlängerung gibt, erklären wir dir hier.

 

Was ist die Grundsteuerreform?

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Grundsteuer, wie sie bis dato geregelt wurde, verfassungswidrig. Der Grund dafür ist, dass vergleichbare Grundstücke unterschiedlich bemessen werden. Die Grundstückspreise haben sich unterschiedlich entwickelt. Aus diesem Grund trat Ende 2019 die Grundsteuerreform in Kraft. Eine Übergangsregel soll bis Januar 2025 gelten. Die Grundstückswerte sollen neu berechnet werden. Eigentümer von Grundstücken und Immobilien müssen aus diesem Grund eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt übermitteln.

 

Bis wann musst du deine Grundsteuererklärung abgeben?

Zunächst wurde der 31. Oktober 2022 als Frist festgelegt. Dabei muss jeder, der zum Stichtag 01. Januar 2022 ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt hat, für dieses eine Grundsteuererklärung abgeben. Mieter sind dazu nicht verpflichtet. Es müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Für jedes der Grundstücke muss eine Grundsteuererklärung erstellt werden. Zum Fristende am 31. Oktober lagen noch nicht alle Grundsteuererklärungen vollständig vor. Aus diesem Grund wurde die Frist verlängert. Bis zum 31. Januar 2023 sollten alle Grundsteuererklärungen vorliegen. Eine Fristverlängerung wurde nicht geplant.

 

Gibt es eine weitere Fristverlängerung?

Die Grundsteuererklärung wird grundsätzlich stark diskutiert. Die Anforderungen variieren in einzelnen Bundesländern und die Grundsteuererklärung kann sehr komplex werden. Viele Eigentümer von Grundstücken und Immobilien benötigen professionelle Hilfe für die Erstellung der Steuererklärung. Lohnsteuerhilfevereine sind nicht dazu befugt, bei der Grundsteuererklärung zu helfen. Aus diesem Grund kann es zu einer Überlastung vieler Steuerberater kommen. Bis zum 31. Januar wurden noch nicht alle Grundsteuererklärungen abgegeben. Die Bayerische Staatsregierung teilte mit, dass die Abgabefrist in Bayern auf Ende April verschoben wurde. In der Regel können Eigentümer individuell eine Fristverlängerung unter Angabe von Begründungen beantragen.

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Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?

Es wurde angekündigt, dass die Frist sich nicht ein zweites Mal verlängern wird. Zum Fristende fehlten weiterhin Millionen Grundsteuererklärungen. Die Folgen sind bei der Grundsteuererklärung ähnlich wie bei der Einkommensteuererklärung. Im ersten Schritt werden Erinnerungsschreiben versendet. Weitere Schritte sind dann Verspätungszuschläge und auch Zwangsgelder. Dies kann sehr teuer werden. Sollten die Betroffenen weder auf Erinnerungsschreiben noch auf Zwangsgelder und Verspätungszuschläge reagieren, wird eine Schätzung des Grundsteuerwerts vorgenommen. Diese Schätzungen sind in der Regel nicht zugunsten der Immobilieneigentümer.

 

Wie sehr wird sie die Grundsteuer verändern?

Bei der neuen Berechnung wurde immer wieder die Befürchtung von Eigentümer geäußert, dass die Grundsteuer zu hoch ausfallen wird. Der Grund für die Grundsteuerreform besteht jedoch grundsätzlich darin, die Grundsteuer fairer zu verteilen. So wird deutlich, dass nicht zwangsläufig davon auszugehen ist, dass sich die Grundsteuer umfangreich erhöhen wird. Es ist allerdings nicht pauschal zu sagen, wie viel Grundsteuer zu zahlen sein wird.

 

Grundsteuer-Fristverlängerung

 

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