Ferienjob

In der Schulzeit und im Studium ist das Geld meistens sehr begrenzt. Manche bekommen BAföG andere werden von den Eltern unterstützt, doch das große Geld macht man nicht. In den Ferien kannst du dir jedoch das Taschengeld aufstocken. Hier ist ein Ferienjob genau das richtige. Wir erklären dir hier, ob du Steuern bezahlen musst und was ein Ferienjob eigentlich ausmacht.

 

Was ist ein Ferienjob?

Wie es der Name schon sagt, handelt es sich beim Ferienjob um eine Tätigkeit, die du während der Ferien ausübst. So sammelst du nicht nur hilfreiche Erfahrungen, sondern kannst dir auch Geld für die Zukunft ansparen.

 

Fallen Steuern an?

In der Regel ist der Lohn aus einem Ferienjob lohnsteuerpflichtig. Bist du jedoch auf 70 Arbeitstage beziehungsweise 3 Monate begrenzt, so ist der Verdienst sozialversicherungsfrei, selbst wenn die 450 EUR überschritten werden.

Demnach ist der Verdienst aus einem Ferienjob dann sozialversicherungspflichtig, wenn diese Grenzen überschritten werden.

Zudem ist der Grundfreibetrag zu beachten. Wenn deine Einnahmen im Jahr die 10.347 EUR (Stand 2022) nicht überschreiten, so musst du auf deine Einnahmen keine Lohnsteuer bezahlen. Durch deine Steuererklärung kanns du eine Steuerrückerstattung erhalten.

 

Wann darfst du arbeiten?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz steht, dass du erst ab 13 Jahren arbeiten darfst. Du darfst am Tag maximal 2 Stunden (zwischen 8 und 18 Uhr) mit einer Bestätigung deiner Erziehungsberechtigten arbeiten, wenn du zwischen 13 und 15 Jahren bist.

Möchtest du einen Ferienjob ausüben, so musst du mindestens 15 Jahre alt sein. Dann darfst du, bis du 17 Jahre alt bist, 20 Tage in Vollzeit arbeiten. Du darfst jedoch nur bis zu 8 Stunden am Tag arbeiten. Zu beachten ist, dass du nicht am Wochenende arbeiten darfst. Zudem soll deine Arbeit zwischen 6 und 20 Uhr sein.

Bist du 18 Jahre alt, musst du keine Einschränkungen beachten.

 

Was musst du beachten?

Solange du nicht mehr als 450 EUR im Monat verdienst, kannst du noch familienversichert bleiben und du kannst auch weiterhin BAföG beziehen. Deine Tätigkeit ist dann sozialversicherungspflichtig, wenn diese 450 EUR monatlich überschritten werden und du demnach nicht mehr als Minijobber giltst. Erst wenn dein Einkommen über circa 1.020 EUR liegt, musst du Lohnsteuern bezahlen. Durch eine Einkommensteuererklärung kannst du eine Steuerrückerstattung erhalten.

 

Was musst du bei deinem Arbeitgeber für deinen Ferienjob angeben?

Folgende Angaben sind für einen Arbeitgeber wichtig:

Du fragst dich sicherlich, wofür dein Arbeitgeber diese Informationen benötigt. Dein Arbeitgeber kann dich mit diesen Angaben anmelden.

 

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