Elternzeit

Wenn du gerade Nachwuchs bekommen hast, ist es verständlich, wenn du zunächst das Kind selbst betreuen und erziehen möchtest. Mit dem Berufsleben kann das manchmal schwer werden. Aus diesem Grund kannst du dir durch die Elternzeit eine Auszeit von deinem Berufsleben nehmen, um dein Kind zu betreuen. Wir erklären es dir hier.

 

Was ist die Elternzeit?

Betreust du dein Kind selbst, so kannst du eine unbezahlte Auszeit von deinem Berufsleben nehmen. Das gilt für Mütter wie für Väter gleichermaßen. Du kannst die Elternzeit von deinem Arbeitgeber einfordern. Dein Arbeitgeber muss dich während dieser Zeit für bis zu drei Jahren freistellen, in denen du nicht arbeiten musst. Du hast in dieser Zeit eine besondere Form des Kündigungsschutzes und kannst in der Regel danach wie gewohnt an deinen Arbeitsplatz zurückkommen. In der Elternzeit bekommst du keinen Lohn. Da du natürlich auch deinen Lebensunterhalt bezahlen musst, kannst du Elterngeld beantragen.

 

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Wann kannst du Elternzeit nehmen?

Du kannst die Elternzeit dann nehmen, wenn du sie benötigst. Dabei kannst du vor dem dritten Geburtstag deines Kindes Elternzeit nehmen und auch während des Zeitraums zwischen dem dritten und achten Geburtstag kann ein Teil der Elternzeit genommen werden.

 

Kannst du Elternzeit nehmen?

Bist du Arbeitnehmer, so kannst du in der Regel auch Elternzeit nehmen. Dafür musst du allerdings auch mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und dein Kind selbst erziehen und betreuen. Du musst in Deutschland arbeiten, um Elternzeit in Anspruch nehmen zu können. Wenn dein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde, ist es ebenfalls möglich. Dein Wohnort ist hierbei irrelevant. Zudem kannst du während dieser Zeit maximal 30 Stunden in der Woche oder gar nicht arbeiten. Ist dein Kind jedoch nach dem 1. September 2021 geboren. So kannst du maximal 32 Stunden arbeiten.

Du solltest jedoch wissen, dass du Elternzeit nehmen kannst unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Bist du beispielsweise in Teilzeit oder hast einen Minijob, so kannst du auch Elternzeit nehmen. Auch während deiner Ausbildung oder beruflichen Fortbildung ist die Elternzeit möglich.

Als Selbständiger oder Geschäftsführer sowie Student oder Arbeitsloser kannst du keine Elternzeit in Anspruch nehmen.

 

Kannst du auch als Beamter Elternzeit nehmen?

Bist du Beamter, Soldat oder Richter, dann kannst du auch Elternzeit in Anspruch nehmen. Dies ist jedoch speziell festgelegt und entspricht nicht der Elternzeit eines Arbeitnehmers.

 

Kann jeder Elternteil Elternzeit nehmen?

Unabhängig davon, ob dein Partner Elternzeit nimmt, kannst du auch Elternzeit nehmen. In folgenden Fällen bekommst du Elternzeit:

  • Für dein leibliches Kind
  • Für das leibliche Kind deines Ehepartners oder Lebenspartners
  • Für dein Pflegekind in Vollzeitpflege
  • Für dein Adoptivkind (Hier ist es irrelevant, ob das Adoptionsverfahren bereits abgeschlossen ist.)
  • Für dein Kind, bei dem du eine Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanerkennung beantragt hast. (In diesem Fall muss die Entscheidung des Antrags nicht final sein.)
  • Für dein Enkelkind (Um in diesem Fall Elternzeit nehmen zu können, muss eines der Elternteile minderjährig sein oder eine Ausbildung machen. Zudem dürfen in diesem Fall die Eltern des Kindes keine Elternzeit nehmen.)
  • Für deine Schwester oder deinen Bruder, deine Nichte oder dein Neffe (Dies ist in besonderen Fällen beispielsweise bei Krankheit oder dem Tod der Eltern möglich.)

 

Wie kannst du die Elternzeit einteilen?

Du weißt bereits, dass du die vollen drei Jahre nicht gleich nach der Geburt in Anspruch nehmen musst. Du kannst diese auch verteilen. Dabei kann jeder Elternteil die Elternzeit aufteilen. Hierfür kann sie in drei Zeitabschnitten aufgeteilt werden. Bei dringenden betrieblichen Gründen kann der dritte Abschnitt vom Arbeitgeber verweigert werden. Dies ist dann möglich, wenn dieser Zeitabschnitt zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag liegt. Möchtest du die Elternzeit in mehr als nur drei Zeitabschnitten aufteilen, musst du die Zustimmung deines Arbeitgebers einholen.

 

Wann musst du die Elternzeit anmelden?

Möchtest du innerhalb der ersten drei Lebensjahre deines Kindes Elternzeit nehmen, so musst du das sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit beantragen. Solltest du die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag deines Kindes nehmen wollen, so musst du dies 13 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit beantragen.

 

Wie hoch ist das Elterngeld?

Da du während der Elternzeit keinen regulären Lohn erhältst, kannst du Elterngeld beantragen. Dabei kannst du zwischen 300 und 1.800 EUR im Monat bekommen. Warst du vor der Geburt nicht berufstätig, erhältst du den Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR. Zur Berechnung des Elterngeldes wird dein Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen. Es werden dann Pauschalen für die Steuer und Sozialabgaben abgezogen. Dir stehen in der Regel dann 65 Prozent dieses berechneten Netto zu. Der verwendete Prozentsatz ist von der Höhe deines vorherigen Einkommens abhängig. Bei einem niedrigen Einkommen ist der Prozentsatz höher.

 

Musst du das Elterngeld versteuern?

Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld zwar grundsätzlich steuerfrei ist, bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes jedoch berücksichtigt wird. Demnach wird es zu deinem zu versteuernden Einkommen zugerechnet.

 

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