Durch die Covid-19-Pandemie wurde der Alltag vieler auf den Kopf gestellt. Vermeintlich sichere Berufe waren binnen kurzer Zeit nicht mehr sicher. Finanzielle Reserven sind schnell aufgebraucht gewesen. Zwar gab es Unterstützungen und als Arbeitnehmer ist man in der Regel zwar nicht auf der Straße gelandet, aber die Sorge bestand trotzdem. Im Zuge dessen informierten sich einige über Investitionen und vor allem Aktien und Anleihen. Der Traum von einfach verdienten Aktiengewinnen verbreitete sich. Doch diese Aktiengewinne musst du auch versteuern. Wie das funktioniert und was du dabei beachten solltest, erfährst du hier!
Was sind Aktiengewinne?
Wie es der Name schon sagt, handelt es sich bei Aktiengewinnen um Gewinne, die am Aktienmarkt erwirtschaftet werden. Es sind finanzielle Kursgewinne bei der Veräußerung, die durch einen steigenden Aktienkurs ausgelöst werden.
Beachte jedoch, dass der Aktienmarkt keine Gewinne garantiert. Zwar gibt es Personen, die hohe Gewinne erzielen, du solltest jedoch auch mit Aktienverluste rechnen.
Bei Aktien können vor allem langfristig betrachtet können hohe Gewinne realisiert werden.
Musst du deine Aktiengewinne versteuern?
Du hast bestimmt schon einmal etwas von der Abgeltungssteuer oder der Kapitalertragsteuer gehört. Generell musst du nämlich deine Aktiengewinne und Dividenden versteuern. Hier kommt dann die Abgeltungssteuer ins Spiel. Diese wird auf die Aktiengewinne fällig. Zudem musst du dann auch gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bezahlen. Die Abgeltungsteuer liegt grundsätzlich bei 25 Prozent.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Wie bereits erwähnt, musst du die Abgeltungssteuer auf deine Aktiengewinne bezahlen. Du selbst musst diese jedoch nicht persönlich abführen. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer. Das bedeutet für dich, dass das jeweilige Kreditinstitut die Besteuerung deiner Kursgewinne automatisch übernimmt. Das Kreditinstitut übernimmt die Rolle der Quelle deiner Kursgewinne. Zudem kümmert sich das Kreditinstitut um die Verrechnung deiner Gewinne mit den Verlusten.
Kannst du einen Freibetrag nutzen?
Bist du Kleinanleger, so kannst du von einem Freibetrag profitieren. Als Single kannst du bis zu 801 EUR im Jahr steuerfreie Aktiengewinne und Dividenden erzielen. Bei Ehepartner liegt dieser Betrag bei 1.602 EUR. Um von diesem Freibetrag Gebrauch zu machen, musst du dem Kreditinstitut allerdings einen Freistellungsauftrag erteilen. Tust du das nicht, werden die Steuern zwar abgezogen, du kannst sie dir allerdings durch eine Steuererklärung wieder zurückholen.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann für dich auch sinnvoll sein, wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet. Durch diese Bescheinigung musst du auch keine Steuer bezahlen, selbst wenn deine Aktiengewinne und Dividenden die 801 EUR übersteigen.
Sind die Aktiengewinne beim Verkauf von Altbeständen steuerfrei?
Aktien sind vor allem dann sinnvoll, wenn du das Geld langfristig anlegen möchtest. Hast du bereits vor 2009 Aktien gekauft, so hast du Altbestände, die du gegebenenfalls steuerfrei mit Gewinn veräußern kannst. Hier gilt jedoch das Prinzip „first in, first out“. Demnach musst du die Aktien zuerst verkaufen, die du zuerst gekauft hast.
Wie wird der Gewinn oder Verlust ermittelt?
Um festzustellen, wie hoch dein Gewinn oder Verlust ist, musst du deine Ausgaben vom Erlös abziehen. Ist das Ergebnis positiv, so hast du einen Gewinn erzielt. Bei einem negativen Ergebnis handelt es sich um einen Aktienverlust. Von deinen Veräußerungserlös kannst du die Anschaffungskosten sowie die Anschaffungsnebenkosten abziehen. Zusätzlich gehören auch die Veräußerungskosten wie Bankspesen zu den abzugsfähigen Ausgaben.