Inhaltsverzeichnis
Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Bist du beruflich mehr als 8 Stunden unterwegs, so kannst du Kosten für die Verpflegung von der Steuer absetzen. Wie das geht und wohin der Verpflegungsmehraufwand in deiner Steuererklärung gehört, erklären wir dir hier.
Verpflegungsmehraufwand
Kosten, die mit einer Dienstreise in einem Zusammenhang stehen, gehören zu den Reisekosten. Auch der Verpflegungsmehraufwand gehört zu den Reisekosten und kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Natürlich kannst du die Kosten nur dann absetzen, wenn der Arbeitgeber diese für dich nicht beglichen hat.
Verpflegungspauschale: So setzt du die Verpflegungskosten ab
Dank der Verpflegungspauschale musst du nicht alle Belege für die auswärtige Verpflegung sammeln. Bei der Verpflegungspauschale hängt es in der ersten Linie davon ab, wie lange du tatsächlich unterwegs gewesen bist. Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Fällen unterschieden:
- Abwesenheit von über 8 Stunden: 14 EUR pro Tag
- Abwesenheit von über 24 Stunden: 28 EUR pro Tag
- An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Reise: 14 EUR pro Tag
Diese Angaben gelten für die Geschäftsreisen im Inland.
Für die Reisen im Ausland werden je nach Land unterschiedliche Pauschalen eingesetzt. Die genauen Angaben für das jeweilige Land finden sie hier.
Hier ein paar Beispiele:
- Peking (China): 30 EUR pro Tag bei der Abwesenheit von mindestens 24 Stunden, 20 EUR bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, 185 EUR Pauschbetrag für die Übernachtungskosten
- Lyon (Frankreich): 53 EUR pro Tag bei der Abwesenheit von mindestens 24 Stunden, 36 EUR pro Tag bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, 115 EUR Pauschbetrag für die Übernachtungskosten
- Toronto (Kanada): 51 EUR pro Tag bei der Abwesenheit von mindestens 24 Stunden, 34 EUR pro Tag bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, 161 EUR Pauschbetrag für die Übernachtungskosten
Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!
Wo trage ich den Verpflegungsmehraufwand ein?
Deine Reisekosten kannst du als Werbungskosten in die Anlage N eintragen. Die Verpflegungsmehraufwendungen werden in die Zeilen 52 bis 54 eingetragen. In der Zeile 55 werden die Kürzungsbeiträge aufgeschrieben.
Die Auslandsreisen werden für das gesamte Jahr erfasst und in die Zeile 56 eingetragen.
Die Unternehmen können die Verpflegungspauschale in Form von Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Wie wird der Verpflegungsmehraufwand nachgewiesen?
Grundsätzlich musst du keine Nachweise über die Ausgaben für deine berufliche Auswärtstätigkeit mit ans Finanzamt schicken. Allerdings ist es ratsam, die Unterlagen zu behalten, falls es nach diesen verlangt wird. Unterlagen mit folgenden Angaben können von Bedeutung sein:
- Grund deiner Reise
- Zeitraum und Datum der Reise
- Anzahl der Übernachtungen
- Anzahl der Tage mit dem Aufenthalt von über 24 Stunden und mehr als 8 Stunden