Doppelte Haushaltsführung: Was solltest du wissen?

Doppelte Haushaltsführung
Doppelte Haushaltsführung: Was solltest du wissen?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Musst du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt an deinem Beschäftigungsort führen, so kannst du ein Teil dieser Kosten steuerlich geltend machen. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du zum Thema „Doppelte Haushaltsführung“ wissen musst.

 

Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung

Unterhältst du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt an deinem Beschäftigungsort, so kannst du diese Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das kannst du sowohl als Arbeitnehmer als auch Selbständiger machen. Die Kosten kannst du unter folgenden Voraussetzungen absetzen:

  • Die zweite Wohnung brauchst du aus beruflichen Gründen.
  • Dein Hauptwohnsitz ist dein Lebensmittelpunkt.
  • Du unterhältst an deinem Hauptwohnsitz deinen eigenen Hausstand, dabei zahlst du mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten.
  • Du kannst dein Arbeitsplatz von der Zweitwohnung schneller als von der Hauptwohnung erreichen.

 

Welche Aufwendungen kann ich geltend machen?

Erfüllst du alle 4 Voraussetzungen, so kannst du mit einer Steuererstattung rechnen. Dabei kannst du folgende Aufwendungen von der Steuer absetzen:

 

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Lebensmittelpunkt

Um die Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen zu können, muss erst mal Lebensmittelpunkt festgestellt werden. Zu den Prüfkriterien gehören beispielsweise:

  • Häufigkeit und Dauer der Aufenthalte
  • Vergleich von Ausstattung
  • Vergleich von Größe
  • Eigener Hausstand

Bei Verheirateten richtet sich der Lebensmittelpunkt in der Regel nach dem Wohnort der Familie. Das gilt, sofern du die Familienwohnung mindestens 6-mal jährlich besuchst.

Bei Alleinstehenden richtet dich der Lebensmittelpunkt nach persönlichen Beziehungen (zum Beispiel Freundeskreis, Eltern, Verlobte etc.). Sofern du 2-mal pro Monat dein Hauptwohnsitz aufsuchst, wird die doppelte Haushaltsführung in der Regel akzeptiert.

 

Eigener Hausstand

Um feststellen zu können, ob eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, muss unterschieden werden, ob es sich beim Erstwohnsitz um einen eigenen Hausstand oder einen fremden Haushalt handelt. Bist du also nur in einem fremden Haushalt eingegliedert, beispielsweise bei den Eltern, so wird die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt.

 

Berufliche Gründe für den zweiten Wohnsitz

Wie bereits erwähnt, muss die doppelte Haushaltsführung ausschließlich beruflich veranlasst sein. Zu den Gründen zählen:

  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Wechsel des Beschäftigungsorts aufgrund einer Versetzung
  • Aufnahme des Dienstverhältnisses außerhalb deines Wohnorts

 

Kosten für deine Zweitwohnung

Deine Aufwendungen kannst du nur bis zur Grenze von 1.000 EUR monatlich geltend machen. Gute Nachricht: Es muss keine Prüfung der Angemessenheit oder Notwendigkeit durchgeführt werden. Außerdem spielt die Zahl der Wohnungsbenutzer ebenfalls keine Rolle.

Folgende Kosten kannst du in deiner Steuererklärung ansetzen:

  • Mietkosten und Kosten für Sondernutzung
  • Eigentümer können in der Regel 2 Prozent Gebäudeabschreibung pro Jahr und Schuldzinsen ansetzen
  • Reinigungskosten
  • Reparaturkosten
  • Hausratversicherung
  • Zweitwohnungsteuer
  • Nebenkosten (zum Beispiel Strom, Wasser, Heizung oder Müllabfuhr)

 

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