Verletztengeld

Bestimmte Situationen sind unvermeidlich, auch wenn man vorsichtig ist. Besonders Unfälle, bei denen du aufgrund deiner Verletzung nicht mehr arbeitsfähig bist, führen zunächst zu Stress. Da du allerdings nicht aufgrund eines Unfalls in eine finanzielle Notlage kommen solltest, werden angemessene Einkommensausgleiche ausgezahlt. Dazu gehört auch das Verletztengeld. Wir klären auf!

 

Was ist das Verletztengeld?

Bist du arbeitsunfähig, so wird ein angemessener Einkommensausgleich gewährleistet. So soll sichergestellt werden, dass bei einer unverschuldeten Berufskrankheit oder bei einem Arbeitsunfall kein Verdienstausfall auf dich zukommt. Dabei handelt es sich bei dem Verletztengeld um eine Entgeltersatzleistung. Das Verletztengeld steht dir dann auf Grundlage des SGB VII zu, wenn du einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit hast. Die Leistung kommt von der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

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Was ist der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld?

Du kannst nicht sowohl das Verletztengeld aus auch das Krankengeld zur gleichen Zeit erhalten. Während du Verletztengeld bekommst, weil du aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig bist, hat das Krankengeld nichts damit zu tun.

 

Was ist ein Arbeitsunfall?

Du hast dann Anspruch auf Verletztengeld, wenn du einen Arbeitsunfall hattest und daraufhin arbeitsunfähig bist. Dabei wird der Arbeitsunfall als Gesundheitsschaden im betrieblichen Bereich definiert. Ein wichtiger Aspekt ist, dass dieser Unfall unverschuldet sein muss. Demnach ist der Unfall nicht unverschuldet, wenn er aufgrund eines Alkohol-, Rauschgift- oder Tablettenmissbrauch erfolgte. Auch bei unerlaubten Handlungen wird davon ausgegangen, dass er nicht unverschuldet war. Zum betrieblichen Bereich wird auch der Arbeitsweg gezählt.

 

Was ist eine Berufskrankheit?

Neben dem Arbeitsunfall kann auch die Berufskrankheit den Anspruch auf Verletztengeld begründen. Auch hier ist es wichtig, dass diese unverschuldet ist und auf die berufliche Tätigkeit zurückverfolgt werden kann. Du benötigst ein medizinisches Gutachten, damit die Berufskrankheit anerkannt wird. Der Versicherungsträger gibt dieses Gutachten meistens in Auftrag.

 

Wann kannst du Verletztengeld erhalten?

Neben dem unverschuldeten Arbeitsunfall und der Berufskrankheit können Arbeitnehmer auch Anspruch auf Verletztengeld haben, wenn andere Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt auch das Kinderpflege-Verletztengeld. Dies ist für Eltern, die ein verletztes Kind unter 12 Jahren haben, welches eine Beaufsichtigung, Pflege oder Betreuung benötigt. Erhältst du eine Leistung, um am Arbeitsleben teilzuhaben und musst eine notwendige Heilbehandlung durchleben, so kannst du auch Verletztengeld erhalten. Auch für Behinderte besteht Anspruch auf Verletztengeld, wenn du eine Leistung bekommst, um am Arbeitsleben teilzunehmen. In jedem Fall muss die Situation unverschuldet sein und es nicht aufgrund eigenen Verschuldens verzögerst.

 

Hast du auch als Minijobber Anspruch?

Übst du eine geringfügige Beschäftigung aus, so kannst du auch Verletztengeld erhalten. Auch als Minijobber unterliegst du der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Wann besteht Anspruch?

Zunächst muss dein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Als versicherte Person hast du ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Verletztengeld. Die Auszahlung erfolgt erst ab der siebten Woche, da zu dem Zeitpunkt die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Du selbst musst das Verletztengeld nicht beantragen, da dein Arbeitgeber diese Situation an den Versicherungsträger meldet.

Es muss die Voraussetzung bestehen, dass du in der gesetzlichen Unfallversicherung bist. Zudem musst du arbeitsunfähig sein und vor der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder eine andere Leistung erhalten hast. Zu diesen Leistungen zählen:

  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II
  • Übergangsgeld
  • Winterausfallgeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Mutterschaftsgeld

 

Wie lange dauert die Zahlung?

Sobald du wieder arbeitsfähig bist, wird dir kein Verletztengeld ausgezahlt. Solltest du eine berufliche Rehabilitation anfangen, bekommst du kein Verletztengeld mehr, sondern Übergangsgeld. Dauert deine Arbeitsunfähigkeit an, so wird es durch andere Zahlungen wie das Ruhegehalt abgelöst.

 

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Die Bemessungsgrundlage des Verletztengeldes ist dein monatlicher Bruttolohn. Das Verletztengeld entspricht dann 80 Prozent deines Regelentgelts. Zu beachten ist, dass dein Nettoeinkommen nicht überschritten werden darf. Hast du beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld in den vergangenen 12 Monaten erhalten, so kann dieses auch hinzugerechnet werden.

 

Musst du Sozialbeiträge oder Steuern bezahlen?

Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden beim Verletztengeld berücksichtigt. Das Verletztengeld ist steuerfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass du das Verletztengeld in deiner Steuererklärung aufführen musst, da es bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt wird.

 

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