Mobilitätsprämie: Was solltest du wissen?

Mobilitätsprämie
Frau steht am Bahnhof vor einem fahrenden Zug, Mobilitätsprämie: Was solltest du wissen?

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

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Nicht alle Pendler können aktuell von der zurzeit erhöhten Entfernungspauschale gebrauch machen, deshalb wurde die Mobilitätsprämie eingeführt. Gibst du also deine Steuererklärung für 2021 ab, so kannst du die Mobilitätsprämie beantragen. Was du über die Mobilitätsprämie wissen musst und wie du diese beantragen kannst, erzählen wir dir hier!

 

Was ist die Mobilitätsprämie?

Bei der Mobilitätsprämie handelt es sich um eine vorübergehende steuerliche Förderung für Geringverdiener. Die Mobilitätsprämie wird zusätzlich zu der ebenfalls vorübergehend erhöhten Entfernungspauschale gewährt.

Die Fahrten zu deinem Arbeitsplatz kannst du grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Bei einer einfachen Strecke darfst du für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 35 Cent. Die Kosten werden als Werbungskosten pro Arbeitstag angesetzt.

Zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2026 erhöht sich die Pauschale ab dem 21. Kilometer von 35 Cent pro Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer.

Pendelst du weit, so kannst du höhere Kosten von der Steuer absetzen.

Als Geringverdiener konntest du die Kosten nicht geltend machen, weil auf dein Einkommen keine Einkommensteuer angefallen ist. Doch jetzt kannst du dich freuen, denn mit der Mobilitätsprämie kannst auch du die Kosten absetzen.

 

Wann bekomme ich die Mobilitätsprämie?

Um die Prämie zu bekommen, musst du 2 Voraussetzungen erfüllen:

  • Dein Arbeitsplatz muss mindestens 21 Kilometer entfernt liegen.
  • Du zahlst keine Steuern auf deine Einkünfte. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn dein Einkommen nach dem Abzug der Werbungskostenpauschale und Sozialversicherungsbeiträge unterhalb des Grundfreibetrags liegt.

 

Welches Verkehrsmittel du benutzt, ist für die Prämie, aber auch für die Entfernungspauschale irrelevant. Du kannst mit dem Auto, Zug, U-Bahn oder Fahrrad fahren. Selbst als Fußgänger kannst du die Prämie in Anspruch nehmen.

 

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Wie berechne ich die Mobilitätsprämie?

Als die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie kannst du die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer verwenden. Das macht allerdings erst dann Sinn, wenn deine übrigen Werbungskosten und die erhöhte Entfernungspauschale zusammen über 1.000 EUR liegen.

Die Mobilitätsprämie selbst beträgt 14 Prozent der Bemessungsgrundlage.

 

Rechenbeispiel für die Mobilitätsprämie

Frau Hempel fährt 2021 an 150 Arbeitstagen im Jahr von ihrer Wohnung zu ihrer Tätigkeitsstätte. Die Entfernung beträgt dabei 42 Kilometer.

Das wären die abzugsfähigen Werbungskosten:

 

150 Tage x 20 km x 0,30 EUR/km = 900 EUR

150 Tage x 22 km x 0,35 EUR/km = 1.155 EUR

Insgesamt                                            2.055 EUR

 

Zu versteuerndes Einkommen der Frau Hempel liegt bei 8.000 EUR. Im Übrigen betragen ihre Werbungskosten 400 EUR. Dementsprechend betragen ihre Werbungskosten insgesamt 2.455 EUR.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR und wird dementsprechend um 1.455 EUR überschritten.

Zu versteuerndes Einkommen der Frau Hempel unterschreitet den Grundfreibetrag (Grundfreibetrag für 2021: 9.744 EUR) um 1.744 EUR. An der Stelle wird geschaut, ob die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer innerhalb dieses Beitrages liegt. In dem Fall sind es 1.155 EUR, also liegt dieser Betrag innerhalb von 1.744 EUR.

In diesem Fall werden 1.155 EUR als Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie verwendet.

1.155 EUR x 14 Prozent = 1.155 EUR x 0,14 = 161,70 EUR

 

Wie stelle ich einen Antrag auf Auszahlung der Prämie?

Die Mobilitätsprämie kannst du für die Jahre 2021 bis 2026 in Anspruch nehmen. Die Prämie für 2021 wird in 2022 ausgezahlt.

Um die Mobilitätsprämie zu beantragen, musst du deine Steuererklärung inklusive „Anlage Mobilitätsprämie“ abgeben.

 

 

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