Lohnsteuer

Grundsätzlich ist es wichtig, zu wissen, was du verdienst. Natürlich unterschriebst du bei einem Arbeitsverhältnis einen Vertrag, in dem das Entgelt festgelegt wird und du siehst zunächst dein Bruttogehalt. Wie viel du dann allerdings am Ende auf deinem Konto überwiesen bekommst, hängt auch daran, wie hoch die zu entrichtende Lohnsteuer ist. Was die Lohnsteuer ist, erklären wir dir hier.

 

Was ist die Lohnsteuer?

Wenn du Arbeitnehmer bist und einen Lohn erhältst, dann musst du zunächst einmal auch Einkommensteuer bezahlen. Diese wird durch den Abzug von deinem Arbeitslohn in der Regel monatlich erhoben. Das nennt man dann auch Lohnsteuer. Unter Arbeitslohn versteht man alle Einnahmen, die du dann aus der Beschäftigung erhältst. Neben den Barvergütungen sind auch Sachbezüge und andere geldwerte Vorteile Einnahmen. Mit diesem Abzug hast du dann im Grunde deine zu zahlende Lohnsteuer beglichen und das Besteuerungsverfahren ist abgeschlossen. Wenn allerdings der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt, ist dieser Vorgang noch nicht vollständig beendet. Das gilt auch, wenn du als Arbeitnehmer nach dem Kalenderjahr noch eine Veranlagung zur Einkommensteuer in Betracht ziehst.

 

Worin besteht die Rechtgrundlage der Lohnsteuer?

Allgemein ist die Lohnsteuer lediglich eine besondere Erhebungsform der allgemein bekannten Einkommensteuer. Das bedeutet, dass sie keine Steuer eigener Art ist. Damit ist das Einkommensteuergesetz die Rechtsgrundlage für die Lohnsteuer. Zusätzlich zu den lohnsteuerlichen Vorschriften im Einkommensteuergesetz findet auch die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, welche zusätzliche Rechtsvorschriften enthält, Anwendung. Ebenfalls werden Lohnsteuer-Richtlinien zur Klärung von Auslegungsfragen und Zweifelsfragen, welche sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben können, herangezogen.

 

Wie wird die Lohnsteuer erhoben?

Unabhängig davon, ob du zur Einkommensteuer veranlagt wirst, behält dein Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer ein. Damit die richtige Höhe der Lohnsteuer abgeführt wird, muss der Arbeitgeber einige Informationen über seine Arbeitnehmer erfahren. Dazu gehören auch Angaben zur zugehörigen Steuerklasse sowie eventuelle Freibeträge und die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Seit 2013 werden diese Lohnsteuerabzugsmerkmale dem Arbeitgeber elektronisch von der Finanzverwaltung übermittelt. Damit wird die ausgestellte Lohnsteuerkarte durch diese elektronische Alternative ersetzt. Du als Arbeitnehmer musst dich nicht vor der Beschäftigung beim Finanzamt anmelden. Es ist auch nicht notwendig, dass du zur Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale einen Antrag stellst.

 

Was sind elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale?

Diese Lohnsteuerabzugsmerkmale werden auf Grundlage der Daten, die bei der Meldebehörde gespeichert sind, von der Finanzverwaltung gebildet. Du musst einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen, wenn abweichende oder zusätzliche Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt werden sollen.

Diese Merkmale dürfen allerdings nur vom Arbeitgeber abgerufen werden, wenn du als Arbeitnehmer ihm die Berechtigung erteilt hast. Dafür musst du beim Beginn der Beschäftigung deinem Arbeitgeber neben deiner steuerlichen Identifikationsnummer auch dein Geburtsdatum mitteilen. Ebenfalls ist es wichtig, dass du deinem Arbeitgeber mitteilst, ob es sich um ein weiteres oder um das erste Arbeitsverhältnis handelt. Diese Informationen helfen dem Arbeitgeber dich beim Finanzamt anzumelden. Zusätzlich kann er dann die benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale aufrufen, die er für den Lohnsteuerabzug benötigt. Wenn das Arbeitsverhältnis schon vor 2013 bestand, sind die erforderlichen Informationen normalerweise bereits vorliegend.

 

Wie funktioniert das Lohnsteuerabzugsverfahren?

Zu bestimmten Fälligkeitstagen muss der Arbeitgeber in einer Summe die Lohnsteuer sämtlicher Arbeitnehmer an das zuständige Finanzamt abführen. Der Arbeitgeber hat dafür eine Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt einzureichen. In dieser Anmeldung, die regelmäßig durch eine elektronische Übermittelung stattfindet, muss die Summe der einbehaltenen Lohnsteuer sowie die Kirchensteuer und der Soli erklärt werden. Es sind keine weiteren Angaben erforderlich

Du selbst kannst zu viel erhobene Lohnsteuer wieder zurückerstattet bekommen, wenn du eine Einkommensteuererklärung machen lässt. Der Arbeitgeber kann allerdings auch einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen, durch den du ebenfalls die zu viel erhobene Lohnsteuer erstattet bekommst.

Grundsätzlich bist du als Arbeitnehmer der Schuldner der Lohnsteuer, während dein Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Abführung der Lohnsteuer verantwortlich ist. Wenn das Finanzamt feststellt, dass zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, kann das Finanzamt entweder dich als Arbeitnehmer für die Fehlbeträge in Anspruch nehmen oder deinen Arbeitgeber.

 

Was sind Steuerklassen?

Steuerklassen werden zur Steuerberechnung verwendet, um dem Arbeitgeber dies zu erleichtern. Du wirst einer Steuerklasse anhand deiner persönlichen Verhältnisse zugeordnet. Es ist zwischen dem Einkommensteuer-Grundtarif und dem Splitting-verfahren zu unterscheiden. Hier werden zusätzlich bestimmte Pauschbeträge und Freibeträge verwendet. Bei der Steuerklasse 2 beispielsweise kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angewendet werden. Bei den Steuerklassen von 1 bis 5 kann der Sonderausgaben-Pauschbetrag verwendet werden. Es besteht auch Anspruch auf die Versorgungspauschale für die zu tragende Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge bei den Steuerklassen 1 bis 6. Zudem können auch andere Pauschalen und Freibeträge wie der Arbeitnehmerpauschbetrag, Versorgungsfreibetrag sowie der Pauschbetrag für Werbungskosten und viele mehr in den einzelnen Steuerklassen verwendet werden.

 

Welche Voraussetzungen gelten zur Veranlagung bei Arbeitnehmern, bei denen die Lohnsteuer einzubehalten ist?

Diese Veranlagung wird nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt:

  • Wenn Arbeitslohngrenzen überschritten werden und als Lohnsteuerabzugsmerkmal ein Freibetrag für den Steuerpflichtigen anwendbar ist.
  • Die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte über 410 EUR liegt. Diese Einkünfte dürfen dann nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen sein. Sie sollen dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
  • Wenn du als Arbeitnehmer von anderen Arbeitgebern Arbeitslohn beziehst.
  • Wenn du und dein Ehepartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt seid und ihr beide Arbeitslöhne bezieht. Zudem solltet ihr dann zumindest einen Teil des Veranlagungszeitraums nach entweder der Steuerklasse 5 oder 6 besteuert werden.
  • Wenn du eine Veranlagung beantragt hast, insbesondere um Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer auf deine Einkommensteuer anrechnen zu lassen.
  • Wenn du oder dein Ehepartner die Einzelveranlagung gewählt haben.
  • Wenn eine Berücksichtigung der Progressionsmilderung nach dem Paragrafen 34 des Einkommensteuergesetzes beim Lohnsteuerabzug vorliegt.

 

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