Altersentlastungsbetrag: Was solltest du wissen?

Altersentlastungsbetrag
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Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

Was ist ein Altersentlastungsbetrag?

Unter dem Begriff Altersentlastungsbetrag kannst du dir einen Steuerfreibetrag vorstellen, der grundsätzlich den Steuerpflichtigen, die älter als 64 Jahre sind, gewährt wird. Für die Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrags wird der Bruttoarbeitslohn genommen, dazu werden alle deine Einkünfte hinzugerechnet. Davon werden allerdings Pensionen und Leibrenten ausgenommen.

 

Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?

Die tatsächliche Höhe des Altersentlastungsbetrags wird folgendermaßen berechnet:

Die Bemessungsgrundlage x Faktor

Der Faktor ist von dem Kalenderjahr abhängig, in dem du das 64. Lebensjahr vollendet hast. Dieser Faktor bleibt dein Leben lang bestehen.

 

Altersentlastungsbetrag

 

Wer bekommt den Altersentlastungsbetrag?

Dir wird der Altersentlastungsbetrag gewährt, wenn du älter als 64 Jahre bist. Außerdem musst du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Mit anderen Worten steht dir der Altersentlastungsbetrag zu, solange du ein Arbeitnehmer bist. Auch wenn du nur Teilzeit arbeitest.

Der Altersentlastungsbetrag wird nicht von deinem Arbeitslohn abgezogen, sondern erst mit deiner Steuererklärung. Bei einer ehelichen Zusammenveranlagung muss dein Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag erst beim Finanzamt geprüft werden.

 

Wer profitiert vom Altersentlastungsbetrag?

Mit dem Altersentlastungsbetrag sollte eine gerechte Besteuerung im Alter gewährleistet werden. Für allgemeine Leibrenten, Leistungen aus Altersvorsorgebeträgen und Versorgungsbezüge gibt es spezielle steuerliche Vergünstigung. Dazu gehören beispielsweise ermäßigte Besteuerungen oder Freibeträge.

Der Altersentlastungsbetrag wurde mit der Absicht eingeführt, ältere Arbeitnehmer zu unterstützen.

Der Altersentlastungsbetrag verringert sich seit dem Inkrafttreten im Jahr 2005 jährlich.

 

Zusammenveranlagung und Altersentlastungsbetrag

Besteht eine eheliche Zusammenveranlagung bzw. Ehegattensplitting, so wird der Altersentlastungsbetrag im Einzelnen angewendet. Mit anderen Worten werden in diesem Fall nur die Einkünfte desjenigen berücksichtigt, der alle Voraussetzungen zur Gewährung eines Altersentlastungsbetrags erfüllt. Der Freibetrag wird nicht verdoppelt.

 

Fallbeispiel

Herr Meier vollendete das 64. Lebensjahr im Jahr 2019. Demnach hat er ab dem Jahr 2020 grundsätzlich ein Anspruch auf ein Altersentlastungsbetrag. Auf seine Einkünfte wird der Prozentsatz von 16 Prozent angewendet. Dementsprechend beträgt der Höchstbetrag 760 EUR.

Angenommen, Herr Meier verdient 3.500 EUR. Außerdem bekommt Herr Meier 1.500 EUR aus der Vermietung einer Wohnung. Daraus ergeben sich die Einkünfte in Höhe von 5.000 EUR.

5.000 EUR x 16 Prozent = 800 EUR.

Da die Summe höher ist, kann Herr Meier ein Höchstbetrag von 760 EUR in Anspruch nehmen.

 

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