Genau wie die jährliche Steuererklärung ist das Anfertigen einer Nebenkostenabrechnung nicht sehr einfach zu verstehen. Trotzdem lohnt es sich, beide anzufertigen, denn du kannst einiges sparen. Wir erklären dir, warum es sich lohnt, Nebenkosten zu kennen und eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Welche Nebenkosten können in deiner Steuererklärung aufgenommen werden?
Du kennst bestimmt den Begriff der haushaltsnahen Aufwendungen. Diese Aufwendungen sind steuerlich laut dem Paragrafen 35a des Einkommensteuergesetzes begünstigt. Allgemein können haushaltsnahe Aufwendungen weiter in haushaltsnahe Dienstleistungen, haushaltnahe Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerkosten unterteilt werden. Das klingt erst mal etwas kompliziert, aber du kannst dir merken, dass es sich hierbei um Arbeiten handelt, die von Dienstleister*innen und Handwerker*innen in deiner Wohnung und rund um den Garten oder dem Haus geleistet werden. Irrelevant ist, ob du als Mieter*in oder dein*e Vermieter*in diesen Auftrag erteilt hat.
Deine Nebenkostenabrechnung enthält absetzbare Kosten. Hierbei kannst du sowohl Arbeitskosten, also auch Ausgaben für Verbrauchsmittel, Maschinen und Fahrtkosten absetzen. Du kannst allerdings keine Materialkosten steuerlich geltend machen.
Du als Mieter*in kannst folgende haushaltnahe Dienstleistungen absetzen:
- Gartenpflege
- Reinigungen von Hausfluren und Zubehörräumen
- Hausmeisterdienste
- Schneeräumdienste
- Straßenreinigung auf dem Grundstück
- Schädlingsbekämpfung
- Fensterputzer
Absetzbare Handwerkerleistungen sind:
- Arbeiten am Dach, Böden, Fassaden, Innen- und Außenwänden sowie den Garagen
- Vandalismusbeseitigungen
- Schornsteinreinigung
- Asbestsanierungen
- Baugerüstaufstellung
- Reparaturen und Wartungen (von Heizungen, Feuerlöscher, Fahrstuhl, Rauchmelder, Gas-, Elektro- und Wasserinstallationen und Gemeinschaftsmaschinen)
- Heizungszähleraustausch
- Überdachung von Stellplätzen und Terrassen
- Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
- Sanierung und Trockenlegung des Mauerwerks
Was kannst du steuerlich absetzen?
Als Mieter*in kannst du deine private Miete und deine Nebenkosten (Kosten für Wasser, Strom, Grundsteuer und Heizung) nicht absetzen. Was du allerdings absetzen kannst, ist dein häusliches Arbeitszimmer in deiner Wohnung. Hier kannst du als Werbungskosten auch deine Nebenkosten und Miete anteilig geltend machen. Solltest du selbständig sein, kannst auch diese Kosten absetzen, nur sind es dann keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben. Du solltest aber die Betriebsausgaben nicht mit den Betriebskosten verwechseln.
Wenn du einen Zweitwohnsitz hast, der aus beruflichen Gründen entstanden ist, entsteht folglich eine doppelte Haushaltsführung. Auch in diesem Fall kannst du die Miete und die Nebenkosten der Wohnung von deiner Steuer absetzen. Unabhängig davon, ob du der/die Mieter*in oder der/die Eigentümer*in der Wohnung bist, kannst du bis zu 1.000 EUR im Monat steuerlich geltend machen.
Wie kannst du die Nebenkosten von der Steuer absetzen?
Für haushaltsnahe Aufwendungen wurde festgelegt, dass du 20 Prozent dieser Kosten in deiner Steuererklärung geltend machen kannst. Es wird allerdings unterschieden, wo die Höchstgrenze des steuerlichen Abzugs liegt.
Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die auf Minijob-Basis beruhen, kannst du im Jahr maximal 510 EUR steuerlich geltend machen. Anders sieht es schon bei Handwerkerkosten aus. Hier liegt die Höchstgrenze bei 1.200 EUR im Jahr. Der Höchstbetrag bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen beträgt derzeit 4.000 EUR pro Jahr.
Neben den Betriebsausgaben kannst du auch andere Ausgaben in deiner Steuererklärung aufführen. Haushaltshilfen sowie Pflegedienste (wenn diese nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen aufgenommen wurden) und Haustierbetreuung werden zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zugeordnet.
Von deiner Steuerlast werden dann direkt die haushaltsnahen Aufwendungen abgezogen, was zu einer niedrigeren Steuerlast für dich führt. Solltest du dann beispielsweise Hausmeisterkosten in Höhe von 600 EUR haben, kannst du deine Steuerlast um 120 EUR verringern.
Wie bereits erwähnt kannst du keine Materialkosten steuerlich geltend machen. Folglich kannst du, wenn du Material- und Arbeitskosten in Höhe von 400 EUR hast, diese Kosten nur getrennt berücksichtigen.