Nebenkostenabrechnung

Durch die Energiekrise erhöhte sich die Angst vieler Mieter bezüglich der nächsten Nebenkostenabrechnung. Die Kosten steigen und die Nachzahlungen können sehr hoch werden. Da stellt sich die Frage, ob du auch die Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung absetzen kannst, wenn du Mieter bist. Wir erklären dir hier, was die Nebenkostenabrechnung ist und welche Kosten du absetzen kannst.

 

Was ist die Nebenkostenabrechnung?

Durch die jährliche Nebenkostenabrechnung erfährst du von deinem Vermieter die Abrechnung bereits geleisteter Nebenkostenzahlungen. Die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung ist für die Vermieter eine Pflicht, welche sie einmal im Jahr machen müssen. Wenn der Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung leistet, muss eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden. Im Paragrafen 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) findest du die dazugehörigen Regelungen. In Folge der Ergebnisse der Nebenkostenabrechnung kann eine Nachzahlung oder eine Erstattung zu viel gezahlter Vorauszahlungen auf dich zu kommen.

 

Welche Kosten sind in der Nebenkostenabrechnung?

Bestimmte Nebenkosten können laut Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden. Darunter gehören:

  • Warmwasserkosten
  • Heizkosten
  • Wasser- und Abwassergebühren
  • Müllabfuhr
  • Gartenpflege
  • Fahrstuhlwartung
  • Hausreinigung
  • Beleuchtung
  • Hausmeister
  • Versicherungen
  • Schornsteinfeger
  • Sonstige Betriebskosten

 

Welche Kosten können nicht umgelegt werden?

Wie du erkennen kannst, darf der Vermieter nicht alle Kosten auf den Mieter umlegen. Nebenkosten, die nicht umgelegt werden können, befinden sich nicht auf der Nebenkostenabrechnung. Folgende Kosten werden nicht umgelegt:

  • Reparaturkosten
  • Instandhaltungskosten
  • Einkommen- und Grunderwerbsteuer
  • Hausratversicherung
  • Verwaltungskosten
  • Rechtsschutz
  • Anschlussgebühren

 

Welche Angaben müssen auf der Nebenkostenabrechnung sein?

Die Nebenkostenabrechnung muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dabei müssen die Gesamtkosten und der Umlageschlüssel auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden. Zudem müssen der Abrechnungszeitraum und die Berechnung des Mieteranteils genannt werden. Der Abzug der Vorauszahlungen muss ebenfalls auf der Abrechnung zu erkennen sein.

 

Bis wann musst du die Nebenkostenabrechnung haben?

Grundsätzlich hat dein Vermieter genau zwölf Monate für die Erstellung Zeit. Dabei muss beachtet werden, dass diese zwölfmonatige Frist dann beginnt, wenn der Abrechnungszeitraum endet.

 

Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?

Da der Vermieter dazu verpflichtet ist, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, würde der Vermieter seinen Anspruch auf eine Nachzahlung verlieren, wenn diese Frist nicht gewahrt wird. Andersrum verfällt nicht der Anspruch des Mieters auf eine Rückerstattung.

 

Was ist ein Verteilerschlüssel?

Da bestimmte Kosten auf Mieter übertragen werden, muss der Vermieter auch einen Umlageschlüssel für diese Berechnung anwenden. Dieser Umlageschlüssel wird auch Verteilerschlüssel genannt. Dabei zeigt er dann an, wie die Nebenkosten auf die Mieter verteilt werden. Der Vermieter darf jedoch nicht wahllos einen Verteilerschlüssel selbst bestimmen. Dafür ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter grundlegend. Sollte es eine solche Vereinbarung nicht geben, werden die Nebenkosten je nach Quadratmeter umgelegt. Ansonsten kann der Nebenkostenverteilerschlüssel entweder nach Verbrauch, Personenzahl oder Wohneinheit sein.

 

Welche Kosten kannst du als Mieter steuerlich absetzen?

Du kannst bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen von der Steuer absetzen. Dabei ist irrelevant, dass dein Vermieter diesen Auftrag erteilt hat, solange du diese Kosten übernommen hast und es sich um Arbeitskosten handelt. So kannst du beispielsweise die Kosten für die Reinigung und Gartenpflege sowie die Fahrstuhlwartung absetzen. Handwerkskosten wie die Kosten für den Schornsteinfeger und Wartungsarbeiten an der Wasserversorgung und Heizung kannst du ebenfalls absetzen.

Du kannst jedoch nur 20 Prozent des Arbeitslohns absetzen. Da die Materialkosten nicht abzugsfähig sind, kannst du nach einer Bescheinigung beten, die konkret aufzeigt, was die Materialkosten und was die Arbeitskosten sind.

 

Welche Kosten kannst du als Mieter nicht steuerlich absetzen?

Du kannst zwar einige haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen absetzen, andere Kosten darfst du jedoch nicht steuerlich geltend machen. So kannst du die Kosten für Strom und Wasser sowie für Heizung, Müll und Mietervereine nicht absetzen. Zudem ist die Grundsteuer nicht abzugsfähig.

 

Nebenkostenabrechnung

 

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