Steuererklärung machen: Was ändert sich 2021?

Steuererklärung allgemein
Steuererklärung machen: Was ändert sich 2021?

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

Die deutschen Steuergesetze ändern sich ständig – besonders nach dem ungewöhnlichen Jahr 2020. Hier fassen wir die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen im Jahr 2021 für dich zusammen. Einige sind für Steuerzahler von Vorteil, andere nicht. Finde heraus, wo du 2021 steuerlich profitieren kannst!

Steuergesetz 2021: Wie kannst du davon profitieren?

Steueränderungen 2021 für alle Steuerzahler und Steuerzahlerinnen

1 > Höherer Grundfreibetrag

Im Jahr 2021 wird die Grundsteuervergünstigung auf 9.744 Euro erhöht. Bei Einreichung der gemeinsamen Steuererklärung des Ehegatten oder eingetragenen Partners verdoppelte sich der Betrag auf 19.488 Euro. Bis zu diesem Betrag ist das Einkommen völlig steuerfrei – daher ist die Erhöhung für alle Steuerzahler gut.

2 > Wegfall des Solidaritätszuschlags

Für die meisten Steuerzahler wird der Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr erhoben: Einzelpersonen mit einem Jahreseinkommen von höchstens 73.000 Euro zahlen keine Soli mehr. Für Ehepartner und registrierte Partner hängt dies von der Anzahl der Kinder ab. Zum Beispiel berechnet das Finanzamt Familien mit zwei Kindern und einem jährlichen Gesamteinkommen 151.000 Euro keine Soli mehr. Wenn das Einkommen höher ist als die vorgeschriebene Grenze, erhöht sich der Solidaritätszuschlag.

3 > Höherer Unterhaltshöchstbetrag

Der maximale Unterhaltsbetrag (z. B. Grundfreibetrag) wurde auf 9.744 Euro erhöht. Daher kann jeder, der Angehörige oder andere bedürftige Begünstigte unterstützt, Zahlungen leisten, die diesen Betrag nicht überschreiten, was eine besondere Belastung für die Steuererklärung darstellt. Berücksichtige jedoch das eigene Einkommen der unterstützen Angehörigen. Hinweis: Wenn du Geld an Unterhaltsempfänger im Ausland spendest, gilt der entsprechende länderspezifische Wert.

4 > Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge

Für das erste und zweite Kind erhöht sich das Kindergeld bis 2021 von 204 Euro auf 219 Euro pro Monat. Für das dritte Kind vergibt die Familienkasse 225 Euro im Monat, und ab dem vierten Kind beträgt die monatliche Prämie 250 Euro. Das gesamte Kindergeld wurde auf 4.194 Euro erhöht (8.388 Euro bei Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung).

5 > Höhere Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung

Seit 1975 sind dies die ersten verschiedenen Steueränderungen für Menschen mit Behinderungen. Beispielsweise wird die Summe je nach Grad der Behinderung verdoppelt. Darüber hinaus werden ab 2021 eine einheitliche Fahrtkostenpauschale für Behinderte sowie überarbeitete Regeln für die einheitliche Pflegepauschale gewährt.

6 > Höhere Entfernungspauschale

Ab dem 21. Kilometer hat sich die Pendelgebühr von 0,30 Euro auf 0,35 Euro erhöht. Zur Erinnerung: Diese Pauschale wird ab 2024 wieder auf 0,38 Euro erhöht und wird bis 2026 angewendet. Die Erhöhungsrate gilt auch für Familienreisen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, jedoch gilt dies nicht für Reisekosten.

7 > Mobilitätsprämie

Personen mit niedrigem Einkommen, für die der pauschale Entfernungszuschlag ab Kilometer 21 nicht mehr gilt, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem steuerfreien Grundbetrag liegt, werden künftig von der Mobilitätsbeihilfe profitieren. Es ist auch zunächst bis 2026 gültig. Wichtig: Wenn dein Einkommen unter dem steuerfreien Grundbetrag liegt, musst du normalerweise keine Steuererklärung einreichen. Wenn du jedoch den Mobilitätsbonus nutzen möchtest, kannst du ihn nur mit einer Steuerrückerstattung geltend machen.

8 > Ehrenamtliche Tätigkeiten

Um die Freiwilligenarbeit in Deutschland wirksamer zu fördern, wurde die Zulage für Sportlehrer von 2.400 Euro auf 3.000 Euro erhöht. Dies beinhaltet auch Gebührenzulagen für ehrenamtliche Mitarbeiter. Die Pauschale für ehrenamtlich Tätige erhöhte sich auf 840 Euro.

9 > Verbilligte Vermietung

Wer Wohnungen oder Häuser an Verwandte mietet, bietet in der Regel günstigere Mietbedingungen an. Damit der Vermieter Werbekosten wie Unterhaltskosten oder Finanzierungskosten in der Steuererklärung noch vollständig abziehen kann, muss die Miete mindestens 66% des örtlichen Mietpreises betragen. Ab 2021 beträgt der Mindestwert nur noch 50%, was für beide Seiten gut ist. Dies gilt übrigens auch für die Vermietung an Fremde.

 

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