Steuererklärung 2020

Abgabetermin Steuererklärung 2020

Beachte grundsätzlich für die Abgabe der Einkommensteuererklärung folgende Abgabefrist.

  • Am 31. Juli 2021 ist die offizielle Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2020

 

Steueränderungen – Tipps und Updates

Auch im Jahr 2020 hält der Fiskus wieder viele Steueränderungen für uns alle bereit. Damit du vor lauter Neuerungen und Updates nicht den Überblick verlierst, haben wir für dich die Wichtigsten recherchiert und zusammengefasst.

 

Die 9 wichtigsten Updates im Überblick

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt für das Veranlagungsjahr 2020: Der Grundfreibetrag beträgt ab dem 1.1.2020 9.408 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare: 18.816 Euro). Als Ausgleich der in den letzten Jahren entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,95 % angehoben.

 

Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer kannst du dich entscheiden, deinen Kunden keine Umsatzsteuer zu berechnen und musst diese dann auch nicht an das Finanzamt abführen. Bisher lag die Umsatzgrenze, bis zu der man als Kleinunternehmer gilt, bei 17.500 Euro im Vorjahr. Diese wurde nun auf 22.000 Euro angehoben. Im laufenden Jahr darfst du weiterhin nicht über 50.000 Euro liegen.

 

Mindestlohn

Der Mindestlohn liegt ab 2020 bei 9,35 Euro pro Stunde. Gilt auch für geringfügige Beschäftigte. Bei einem 450 Euro Minijob bedeutet das, dass du 48,13 Stunden pro Monat arbeiten kannst.

 

Unterhalt

Du leistest einem Familienmitglied finanzielle Unterstützung? Dann kannst du dich nun freuen: Ab 2020 kannst du deine Unterhaltszahlungen bis maximal 9.408 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das sind immerhin 240 Euro mehr als im Jahr 2019.

 

Kein Verlustvortrag für das Erststudium

Am 10.01.2020 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 19.11.2019 bekannt gegeben. Trotz langer Zeit des Hoffens bleibt es jedoch bei der bisherigen Regelung. Verlustvorträge sind demnach auch künftig nur bei einer Zweitausbildung möglich. Das bedeutet, dass du Kosten einer Erstausbildung nur als Sonderausgaben in demselben Jahr absetzen darfst, in dem sie  entstanden sind.

 

Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder

Zahlst du für dein Kind die Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, kannst du diese jetzt als Sonderausgaben absetzen. Das geht unabhängig davon, ob und wie viel deine Kinder selbst verdienen. Wichtig ist nur, dass du für dein Kind noch Anspruch auf Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge hast.

 

Kinderfreibetrag

Der sächliche Kinderfreibetrag steigt in diesem Jahr um insgesamt 96 Euro auf 2.586 Euro pro Elternteil. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von insgesamt 1.320 Euro, kannst du ab Januar 2020 insgesamt 3.906 Euro steuerlich geltend machen. Bei Zusammenveranlagung der Elternteile verdoppeln sich die Beträge auf insgesamt 7.812 Euro.

 

Elternunterhalt: Unterhaltspflicht erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

Nicht selten werden Kinder für den Unterhalt Ihrer pflegebedürftigen Eltern zur Kasse gebeten. Jetzt sind Kinder nur zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen höher als 100.000 Euro ist.

 

Mindestvergütung für Azubis

Neben dem Mindestlohn für Arbeitnehmer gibt es ab 2020 auch eine Mindestvergütung für Auszubildende. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt diese 515 Euro pro Monat. Im zweiten Jahr soll diese um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent steigen. Darüber hinaus wurde auch schon eine Erhöhung der Mindestvergütung bis 2023 festgelegt:

  • 2021: 550 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr
  • 2022: 585 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr
  • 2023: 620 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr

 

Jobticket

Du hast zwei Möglichkeiten das Jobticket zu versteuern:

  1. Arbeitgeber zahlt das Jobticket
  2. Pauschal mit 25% versteuern

 

Steuerklasse

Ab 2020 können Ehepaare die Steuerklasse mehrmals jährlich ohne Begründung wechseln. Dazu reicht ein Antrag beim Finanzamt.

 

Verpflegungsaufwand

Pauschalbeträge werden erhöht:

  • Mehr als 8 Stunden: 14 Euro
  • Mehr als 24 Stunden: 28 Euro
  • An-& Abreisetag bei Übernachtung 14 Euro

 

Weiterbildungen

Weiterbildungen sind jetzt auch dann steuerfrei, wenn sie nicht rein arbeitsplatzbezogen sind, sondern der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.

z.B.: allgemeine Sprach- oder Computerkurse

 

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