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Viele haben bestimmt von einem historischen Weihnachtsfrieden 1914 gehört. Doch ein Weihnachtsfrieden gibt es nicht nur im Krieg: alle Jahre wieder gibt es einen Weihnachtsfrieden bei den Finanzämtern. Was ist mit dem Weihnachtsfrieden auf sich hat und was du darüber wissen musst, erzählen wir dir hier!
Weihnachtsfrieden – Was ist das?
Rund um die Feiertage verzichten einige Finanzämter auf die „belastenden“ Maßnahmen. Es werden also beispielsweise keine Bußgeldbescheide verschickt, keine Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.
Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen. Bei manchen Situationen sieht die Finanzbehörde ein Aufschub als nicht gerechtfertigt. Das ist bei einer Verjährung beispielsweise der Fall. Den bei einer Verjährung kann zu einem Ausfall einer Zahlung kommen. In so einem Fall wird kein Weihnachtsfrieden gewährt.
Was ist der Hintergrund für den Weihnachtsfrieden?
Mit dem Weihnachtsfrieden wird sichergestellt, dass die Bürger eine ungestörte Weihnachtszeit mit ihrer Familien verbringen können. Wie bereits erwähnt, wird es in dieser Zeit komplett auf die Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. In dieser Zeit werden keine Betriebsprüfungen durchgeführt und keine Prüfungsberichte versandt.
Steuerbescheide werden allerdings durchgehend verschickt. Erwartest du also eine Steuererstattung, so kann diese auch in der Weihnachtszeit schnell erfolgen.
Machen alle beim Weihnachtsfrieden mit?
Nein, leider nicht. 2021 wahren folgende Bundesländer den Weihnachtsfrieden:
- Nordrhein-Westfalen: vom 17.12.2021 bis 31.12.2021
- Hessen: vom 20.12.2021 bis 31.12.2021
- Bayern: vom 22.12.2021 bis 01.01.2022
- Thüringen: vom 22.12.2021 bis 26.12.2021
Nordrhein-Westfalen
Der Weihnachtsfrieden in NRW ist am längsten und beläuft sich auf 14 Tage. Die Anweisung für den Weihnachtsfrieden gab der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämpfer.
»Die Wahrung des Weihnachtsfriedens ist gelebte und geschätzte Tradition in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung«, so Lienenkämpfer.
In den 14 Tagen verzichtet das Finanzamt auf die Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen. 2021 wird die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung auch keine Prüfungsberichte an die Bürger und Bürgerinnen versenden. Mahnungen und Steuerbescheide werden durchgehend verschickt.
»Alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sollen zum Jahreswechsel möglichst Ruhe finden. Auch aus diesem Grund ist mir der Weihnachtsfrieden ein besonderes Anliegen«, betonte Lienenkämpfer.
Hessen
»Das Jahr 2021 war weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt, die uns in vielerlei Hinsicht erneut vor Herausforderungen gestellt hat. Umso wichtiger ist es nun, die Weihnachtszeit als besinnlichen Jahresabschnitt genießen zu können. Unsere 35 Finanzämter wahren deshalb ab dem 20. Dezember den Weihnachtsfrieden«, kündigte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg an.
»Steuern dienen dem Erhalt und der Gestaltung unseres Gemeinwesens – und damit uns allen. Aus diesem Grund möchte ich allen danken, die ehrlich ihre Steuern zahlen und dadurch dazu beitragen, dass wir diese Aufgabe auch weiterhin erfüllen können. Ich wünsche den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen, die ihnen nahestehen, ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest. Den Weg aus der Pandemie schaffen wir nur mit vereinten Kräften, mit Vernunft und Rücksichtnahme. Bleiben Sie gesund!«, so Boddenberger.
Vom 20. Bis 31. Dezember 2021 wird die hessische Finanzverwaltung:
- Zwangsgelder androhen oder festsetzen
- Keine Abgaben oder Steuern anmahnen
- Vollstreckungshandlungen unterlassen
- Keine Steuerpflichtigen zum Finanzamt vorladen
- Keine Außenprüfungshandlungen vornehmen
- Eine Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens bekannt geben, Steuerpflichtige zur Anhörung oder Vernehmung vorladen, Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen und keine Bußgeldbescheide zustellen
Bayern
Auch in Bayern wird dieses Jahr Weihnachtsfrieden gewährt.
„Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger sollen in der Weihnachtszeit – erst recht in diesem für alle sehr herausfordernden Jahr – nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden. Diese bürgerfreundliche Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt und trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei“, so Albert Füracker, Finanz- und Heimatminister.
In dem Zeitraum von 22.12.2021 bis 01.01.2022 wird von Maßnahmen wie Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen abgesehen, die Steuerbescheide werden allerdings weiterhin versandt.
Thüringen
»Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes«, so die Finanzministerin Heike Taubert.
»Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer zahlt pünktlich ihre Steuern und trägt somit solidarisch zum Gemeinwohl in unserem Staat bei.«, sagte die Finanzministerin.
Die Finanzbehörden sind angewiesen, in der Weihnachtszeit keine Abgaben oder Steuern abzumahnen, keine Zwangsgelder festsetzen und androhen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen und keine Außenprüfungen vornehmen.
Mein Bundesland ist nicht dabei
Auch wenn dein Bundesland in diesem Beitrag nicht erwähnt wurde, muss es nicht heißen, dass es bei dir kein Weihnachtsfrieden gewährt wird. Erfahrungsgemäß nehmen fast alle Finanzbehörden an dem Weihnachtsfrieden teil. Schau auf der Homepage deines lokalen Finanzamtes vorbei.
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