Inhaltsverzeichnis
Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Ein Elektroauto kann einige Vorteile mit sich bringen: Schnelle Beschleunigung, sehr leises Fahren, Komfort. Außerdem bist du mit einem E-Auto viel umweltfreundlicher unterwegs. Aber das ist noch nicht alles: Als Besitzer eines E-Autos genießt du zusätzlich auch steuerliche Vorteile. Welche das sind, erfährst du hier!
E-Autos sind von der Kfz-Steuer befreit
Tatsächlich sind aktuell die Elektroautos für einen befristeten Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit. Wenn dein Fahrzeug bis zum 17. Mai 2011 die Erstzulassung bekommen hat, dann gilt die Steuerbefreiung von 5 Jahren. Fahrzeuge mit der Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 sind sogar für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Im Anschluss ist eine Steuerermäßigung von 50 Prozent geplant.
Hast du ein Hybrid, so bist du leider nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Allerdings fällt die Steuer für ein hybrides Auto vergleichsweise geringer als bei einem Verbrenner-Fahrzeug.
Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!
Elektroauto als Dienstwagen
Bekommst du ein E-Auto als Dienstwagen, so kannst du von einem Steuervorteil profitieren. Doch davor müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bruttolistenpreis des Fahrzeugs darf maximal bei 60.000 EUR liegen
- Du musst dein Dienstwagen zur Hälfte privat nutzen
Monatlich wird der Dienstwagen mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises besteuert. Das ist der sogenannte geldwerter Vorteil.
Kostet dein E-Auto mehr als 60.000 EUR, so wird dieser mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises besteuert. Ein Verbrenner wird dabei allerdings mit 1 Prozent besteuert.
Ein Plug-in-Hybrid wird mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil besteuert. Dies gilt, sofern das Auto höchstens 50 Gram CO2-Emmisionen pro Kilometer ausstoßt oder die Mindestreichweite von 60 Kilometern hat.
Fahrtenbuch bei einem E-Auto
Natürlich kannst du dein Elektro-Dienstwagen auch nach der Fahrtenbuchmethode besteuern lassen. Ob sich ein Fahrtenbuch für dich lohnt, hängt primär davon ab, wie viel du dein Dienstwagen privat nutzt. Bist du wenig privat mit deinem Dienstwagen unterwegs, so wäre ein Fahrtenbuch von Vorteil.
Mit einem Fahrtenbuch zahlst du nur für tatsächlich gefahrene Kilometer die Steuern. Dabei wird der reduzierte Satz von 0,25 bzw. 0,5 Prozent angewendet.
Steuerfreies tanken
Wenn du von deinem Arbeitgeber ein Tankgutschein erhältst, musst du ihn als geldwerten Vorteil versteuern. Versorgst du dein Wagen mit Strom an der Ladesäule deines Arbeitgebers, so musst du es nicht versteuern. Das gilt übrigens auch für ein Hybridauto. Um diesen Vorteil genießen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Strom sollte dir verbilligt oder komplett kostenlos gestellt werden
- Die Ladesäule sollte deinem Betrieb gehören
Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Jetzt Steuererklärung beauftragen!