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Als Polizist*in bist du zwar von den Sozialabgaben befreit, jedoch musst du Steuern zahlen. Was du als Polizist*in von der Steuer absetzen und welche Besonderheiten du zu beachten hast, erzählen wir dir hier!
Welche Steuerklasse habe ich als Polizist*in?
Bist du ein/e Polizist*in, so orientiert sich die Eignung der Steuerklasse nicht an deiner beruflichen Tätigkeit, sondern an deinen Lebensumständen. Das bezieht sich unter anderem auf dein Familienstand.
- Bist du Single und hast keine kindergeldberechtigte Kinder? So wird dir in der Regel Steuerklasse I zugeordnet
- Bist du verheiratet oder bist in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so kannst du und dein*e Partner*in jeweils die Steuerklasse IV annehmen. Bezieht dein*e Partner*in ein geringes oder gar kein Einkommen, so lohnt es sich alternativ die Steuerklasse III und V zu wählen
- Bist du alleinerziehende*r Polizist*in, so wird dir die Steuerklasse II zugeordnet
Als Steuerpflichtige*r wird dir von der Finanzbehörde automatisch die Steuerklasse I zugeordnet. Trifft bei dir eine der obengenannten Lebenssituationen zu, so kannst du einen Antrag auf die Steuerklasseänderung stellen.
Was kann ich als Polizist*in von der Steuer absetzen?
Generell können alle Arbeitnehmer*innen die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 EUR nutzen. Mit der Pauschale werden verschiedene Aufwendungen abgegolten. Wenn du die Werbungskostenpauschale nutzt, musst du die Kosten nicht extra auflisten und brauchst keine Belege.
Als Polizist*in hast du in der Regel viel höhere Werbungskosten als andere Arbeitnehmer*innen. Grundsätzlich kannst du folgende Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen:
- Gewerkschaftsbeiträge
- Versicherungsbeiträge
- Fahrtkosten
- Handykosten, da du ständig erreichbar sein musst
- Reinigungskosten für deine Dienstkleidung
- Fachliteratur
- Aufwendungen für private Gegenstände, die du ebenfalls im Dienst nutzt
Für die Reinigungskosten gelten folgende Vorgaben, die du in deine Steuererklärung eingeben kannst:
- 2,45 EUR für Buntwäsche bei 60 Grad (pro Maschinengang)
- 2,68 EUR für Kochwäsche bei 90 Grad (pro Maschinengang)
- 2,94 EUR für Pflegewäsche (pro Maschinengang)
Für den Arbeitsweg kannst du die Pendlerpauschale nutzen. Pro Kilometer kannst du 0,30 EUR der einfachen Strecke steuerlich geltend machen. Beachte aber, dass die jeweilige Polizeiwache dabei als deine hauptsächliche Arbeitsstelle definiert werden sollte. Die Polizeiwache wird durch deine*n Arbeitgeber*in festgelegt.
Auch im Rahmen einer Dienstreise kannst du die Dienstreisepauschale in Höhe von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer absetzen. Die Fahrten müssen jedoch dokumentiert werden. Außerdem kannst du im Rahmen deiner Dienstreise die Aufwendungen für die Verpflegung, Übernachtung, Parkgebühren etc. geltend machen. Dafür wird Verpflegungsmehraufwand angesetzt:
- 8 bis 24 Stunden: 14 EUR
- 24 Stunden: 28 EUR
Solltest du aufgrund deiner Tätigkeit versetzt werden, so kannst du die Umzugskosten und gegebenenfalls die Miete für die Zweitwohnung steuerlich geltend machen. Dein Umzug sollte dir die Fahrtzeit einsparen und beruflich veranlasst sein.
Hier könntest du außerdem eine Pauschale von 764 EUR nutzen.
Für alle Aufwendungen, die du nicht im Rahmen der jeweiligen Pauschale absetzen möchtest, musst du mit Quittungen bzw. Belegen bestätigen.