Steuertipps für Hundebesitzer

Steuererklärung allgemein
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Lesedauer: 4 Minuten

Mindestens 21 Prozent der deutschen Familien hatte 2020 einen Hund. Das sind 10,7 Millionen Hunde. Wusstest du aber, dass du als Hundebesitzer bestimmte Aufwendungen von der Steuer absetzen kannst? Wie das geht und was du über die Hundesteuer wissen musst, erzählen wir dir hier!

 

Hundesteuer

Wer einen Hund hält, muss auch die Hundesteuer zahlen. Die Hundesteuer gehört zu einer Gemeindesteuer und wird wie, der Name schon sagt, für das Halten von Hunden erhoben. Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe ohne bestimmte Gegenleistung. Durch diese Steuer wird die Finanzierung der kommunalen Aufgaben abgedeckt. Bei der Hundesteuer handelt es sich um die Aufwandsteuer und um eine direkte Steuer.

Als Grundlage für die Erhebung wird die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung verwendet. Die Hundesteuersatzung beruht auf dem Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes.

 

Kann ich Hundehalterhaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Wie jede private Versicherung kannst du auch die Hundehalterhaftpflicht steuerlich geltend machen. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben in deine Steuererklärung eintragen. Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn der Höchstbetrag noch nicht aufgebraucht wurde. Bei der Einzelveranlagung liegt der Höchstbetrag bei 1.900 EUR. Bei Ehepaaren bei 3.800 EUR.

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Professionelle Hundebetreuung

Engagierst du jemanden für die Pflege, Versorgung oder die Betreuung deines Hundes, so kannst du grundsätzlich einen Teil deiner Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen.

 

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören in dem Fall die Tätigkeiten, die in deinem Haushalt regelmäßig anfallen und von einem der Haushaltsmitglieder erledigt worden wäre. Wird für solche Aufgaben ein gewerblich angemeldeter Dienstleister wie zum Beispiel Hundesitter aufgesucht, so können die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.

Dabei gilt:

  • Die Betreuung, Versorgung oder Pflege des Hundes (bzw. des Tieres) müsste hauptsächlich in deinem Haushalt als Hundebesitzer stattfinden. Also in deiner Wohnung, deinem Haus oder auf deinem Grundstück
  • Ein Aufenthalt in einem Hundehotel wird nicht akzeptiert
  • Es können 20 Prozent der Aufwendungen für Arbeits-, Lohn- und Anfahrtskosten von der Steuer abgesetzt werden
  • Im Jahr darf ein Höchstbetrag von 4.000 EUR geltend gemacht werden
  • Es werden keine Materialkosten akzeptiert

 

Tatsächlich kann unter bestimmten Umständen auch der Gassi-Service von der Steuer abgesetzt werden. Das geht nur, wenn der Gassi-Service als ein Teilbereich eines Angebots geleistet wird. Bei einem reinen Abhol- und Zurückbring-Dienst ist kein Steuerabzug möglich.

Für die Finanzbehörde musst du zwei Nachweise aufheben: Die Rechnung des Dienstleisters und dein Überweisungsbeleg. Daher wird geraten, in diesem Fall auf die Barzahlung zu verzichten.

 

Hundefriseur von der Steuer absetzen?

Bringst du deinen Hund in ein Hundesalon und lässt ihn da frisieren, so kannst du die Kosten leider nicht von der Steuer absetzen. Kommt der Hundefriseur zu dir nach Hause, so können die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen mitberücksichtigt werden.

 

Hundehaltung von der Steuer absetzen

Hältst du einen Hund fast nur aus beruflichen Gründen, so kannst du die Kosten, die in einem Zusammenhang mit der Hundehaltung stehen, von der Steuer als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten absetzen.

Betriebsausgaben liegen dann vor, wenn du eine selbständige Tätigkeit ausübst und ein Hund dir bei der Ausübung des Berufs hilft. Das wäre beispielsweise bei einem selbständigen Wachmann der Fall.

Werbungskosten entstehen dann, wenn du eine nichtselbständige Tätigkeit ausübst und ebenfalls für die Ausübung ein Hund notwendig ist. Die Kosten werden nur dann anerkannt, wenn dein Arbeitgeber die Aufwendungen für die Hundehaltung nicht übernimmt.

 

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