Hundesteuer

Tiere werden bei den meisten Menschen zu einem wichtigen Teil des Haushaltes. Vor allem Hunde begleiten ihre Herrchen treu durch die Jahre. Was viele bei der Suche nach einem Hund vergessen, ist die Hundesteueranmeldung. Hast du einen Hund in deinem Haushalt, so musst du auch Steuern für diesen Hund bezahlen. Wie die Hundesteuer funktioniert, erklären wir dir hier.

 

Was ist die Hundesteuer?

Als Hundehalter musst du die Hundesteuer als Gemeindesteuer an die jeweilige Kommune bezahlen. Es handelt sich um eine direkte Steuer, die einmal im Jahr fällig wird. Damit bist du als Hundehalter sowohl Steuerpflichtiger als auch Steuerträger. Ordnungspolitische Ziele, wie beispielsweise die Begrenzung der Anzahl an Hunden, werden mit dieser Hundesteuer erreicht.

 

Wie wird die Hundesteuer festgelegt?

Die einzelnen Länder sind für die Veranschlagung der Hundesteuer zuständig. Die wird im Hundesteuergesetz beziehungsweise Kommunalabgabengesetze der Länder geregelt.

 

Gibt es eine Verpflichtung zur Erhebung der Hundesteuer?

In den Ländern können die einzelnen Gemeinden in der Hundesteuersatzung entscheiden, ob Hundebesitzer eine Hundesteuer bezahlen müssen. Hier wird auch entschieden, wie hoch diese angesetzt ist. Grundsätzlich gibt es allerdings keine bundeseinheitliche Verpflichtung der Hundesteuer. Wird die Hundesteuer in deiner Gemeinde erhoben, so muss dein Hund angemeldet werden.

 

Wie läuft die Anmeldung ab?

Grundsätzlich ist es ein Unterschied, ob du einen Welpen oder einen älteren Hund aufnimmst. Bei einem Welpen kannst du ihn bis zur Vollendung des 3. Lebensmonats anmelden. Zwei bis vier Wochen nachdem du einen älteren Hund erworben hast, musst du ihn steuerlich anmelden. Die Verwaltung der Gemeinde wickelt die Steueranmeldung ab. In manchen Gemeinden ist dies auch über einen Onlineservice möglich. Angaben zu deiner Person, dem Hund und möglicherweise auch dem Vorbesitzer sowie dein Personalausweis werden benötigt. Wichtige Angaben bezüglich deines Hundes sind das Wurfdatum, der Name und die Rasse sowie die Hundesteuermarkennummer und das Datum der Anschaffung. Wenn du mit deinem Hund umziehst, so musst du gegebenenfalls den Hund in der Gemeinde anmelden. Hier wird dann das Datum des Umzugs benötigt. Beachte in diesem Fall, dass du deinen Hund am alten Wohnort auch abmeldest.

 

Wie läuft die Abmeldung ab?

Wie bereits erwähnt, muss der Hund abgemeldet werden, wenn du umziehst. Zudem wird eine Hundesteuerabmeldung auch benötigt, wenn du den Hund abgeben musst. In diesem Fall musst du den Hund nicht nur abmelden, sondern musst auch Angaben zum Übernehmer des Hundes machen.

Verstirbt ihr Hund oder ist er langfristig entlaufen, so musst du den Hund ebenfalls abmelden. Ein Nachweis ist in der Regel bei der Abmeldung zu erbringen.

Für die Hundesteuerabmeldung ist die Kommune zuständig.

 

Was ist der Nachweis über die Zahlung der Steuer?

Solltest du vom Ordnungsamt kontrolliert werden, so musst du zeigen können, dass du die Hundesteuer bezahlt hast. Dies geschieht über eine Hundesteuermarke, die du dabeihaben musst. So kannst du diese Marke entweder selbst haben oder sie am Halsband befestigen.

 

Wie hoch fällt die Steuer an?

Die Kommunen sind dafür zuständig, die Hundesteuer festzulegen. Dabei bestimmen sie auch die Höhe der Steuer und ob die Hundesteuer anfällt. Es gibt hierfür keinen Höchstsatz und keinen Mindestsatz. In vielen Teilen Deutschlands steigt der Preis mit der steigenden Anzahl an Hunden.

Die Gemeinden können für bestimmte Hunderassen eine höhere Steuer ansetzen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Steuer für Listenhunde nicht zu hoch ausfällt. Zu den Listenhunden gehören auch Kampfhunde, die verhaltensauffällig und gefährlicher sind.

Gleichzeitig können manche Hunde auch von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung haben. Bei Arbeitshunden wie Blindenführhunde oder Rettungshunde kann es in der Regel eine Steuerermäßigung geben.

 

Kannst du die Hundesteuer steuerlich geltend machen?

Das Halten von Hunden ist ein Privatvergnügen, weswegen auch die Hundesteuer eine private Ausgabe ist. Demnach wird sie zu den Lebenshaltungskosten gezählt und sind nicht abzugsfähig. Anders sieht das bei Arbeitstieren aus. Benötigst du einen Therapiehund, um deinen Alltag zu meistern, so kannst du die durch den Hund entstehenden Kosten als Werbungskosten absetzen.

Von der Steuer kann die Tierhaftpflichtversicherung abgesetzt werden.

 

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