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Du nutzt dein Laptop beruflich? Wusstest du, dass du dein Laptop von der Steuer absetzen kannst? Wie das geht, erzählen wir dir hier.
Wer kann sein Laptop von der Steuer absetzen?
Wenn du nachweisen kannst, dass du dein Computer oder Laptop beruflich nutzt, so kannst du die damit verbundenen Kosten in der Regel zum Teil oder sogar vollständig als Werbungskosten geltend machen. In welcher Höhe du dein Laptop absetzen kannst, hängt grundsätzlich von der Nutzungsdauer für private und berufliche Zwecke ab.
Wie wird der Nutzungsanteil festgelegt?
Nutzt du deinen Laptop ausschließlich für berufliche Zwecke (mindestens 90 Prozent) und kannst es beweisen, so kannst du die kompletten Kosten steuerlich geltend machen. Kannst du keine Nachweise liefern, so wird der Nutzungsanteil pauschal auf 50 Prozent geschätzt.
Bei 50 Prozent kannst du dementsprechend die Hälfte der Kosten absetzen.
Wann wird ein Laptop privat genutzt?
Dein Laptop wird privat mitgenutzt, sofern du dort dein Online-Banking oder privaten Schriftverkehr betreibst, Social Media nutzt oder spielst. Rein berufliche Nutzungszwecke wären beispielsweise die Erledigung der beruflichen Aufgaben, Fortbildungen, Recherche, Erwerb von notwendigem Wissen und Erstellung von Bewerbungen.
Wie kann ich mein Laptop abschreiben?
Deinen Laptop oder Computer kannst du in der Regel über die Nutzungsdauer abschreiben. Liegen die Anschaffungskosten unter 800 EUR bzw. 952 EUR (mit der Mehrwertsteuer 19 Prozent bzw. 16 Prozent im 2. Halbjahr 2020 – 928 EUR), so kannst du diese in demselben Jahr absetzen. Lagen die Kosten höher, so kann die Anschaffung über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Was gilt 2021?
Laut dem Beschluss der Bundesregierung (19.01.2021) kannst du Kosten für Laptop/Computer und Software in voller Höhe in dem Anschaffungsjahr geltend machen. Bisher galt, dass die teuren Geräte über 3 Jahre abgeschrieben wurden.
Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2021. Du kannst also den Laptop und die Software, die du 2021 gekauft hast, in voller Höhe in deiner Steuererklärung angeben.
Dabei ist dennoch zu beachten, dass die Regelung nicht für Smartphones gilt. Ein beruflich genutztes Handy kann weiterhin bis zu einer Grenze von 800 EUR im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Laptop von der Steuer absetzen. Gut zu wissen, dass die Höhe der absetzbaren Summe von der Nutzungsdauer für private und berufliche Zwecke abhängt.