Inhaltsverzeichnis
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?
- Wie hoch ist das Krankengeld?
- Wie ist es, wenn ich selbstständig bin?
- Wie sieht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus?
- Wie sieht es aus bei Erkrankung des Kindes?
- Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Das Krankengeld wird von deiner gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, voraussichtlich du bist gesetzlich versichert. In den ersten sechs Wochen nach deiner Krankschreibung erhältst du eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, dann erhältst du Krankengeld, dieses wird individuell berechnet und fällt niedriger als das Nettoeinkommen aus. Es ist 30 Prozent geringer als dein Bruttoeinkommen. Innerhalb von drei Jahren gibt es höchstens 78 Wochen lang das Krankengeld für dieselbe Krankheit.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Du erhältst nur Krankengeld, wenn du länger als sechs Wochen krank bist und dadurch keine Lohnfortzahlung mehr bekommst. Folgende Voraussetzungen sind ebenso zu beachten:
- Du bist arbeitsunfähig aufgrund von einer Krankheit
- Du bekommst eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder einer sonstiges Vorsorgeeinrichtung, dies wird von deiner Krankenkasse gezahlt
- Es handelt sich immer um dieselbe Krankheit bzw. um eindeutige Folgeerkrankungen von derselben Grunderkrankung oder aber um eine weitere Krankheit, die während der laufenden Arbeitsunfähigkeit dazu kommt.
Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?
- Studenten & Praktikanten
- Rentner
- Familienversicherte
- Personen, die Vorruhestand beziehen
- Personen, die Arbeitslosengeld II & Sozialgeld beziehen.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Der Betrag vom Krankengeld liegt höchstens bei 112,88 € pro Tag. Bei der Berechnung des Krankengeldes werden außerdem auch die Einmalzahlungen; wie beispielsweise Weihnachtsgeld in den zwölf Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Die Betreuung eines kranken Kindes, für welches du Krankengeld bekommst, wird anders berechnet. Dieses beträgt meistens 90 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens.
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Wie ist es, wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständige oder Freiberufler zahlst du einen ermäßigten Beitragssatz und hast deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld. Möchtest du einen Lohnersatz bekommen, musst du dich extra absichern! Dies ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung nur möglich, wenn du einen höheren Beitrag bezahlst.
Wie sieht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus?
Um überhaupt das Krankengeld zu bekommen, benötigst du von deiner Ärztin bzw. deinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese wird dann für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Davon gibt es vier Ausfertigungen:
- eine für dich selbst
- eine zur Abgabe bei deiner Krankenkasse
- eine zur Vorlage für deinen Arbeitgeber
- eine bleibt beim Arzt
Wie sieht es aus bei Erkrankung des Kindes?
Musst du wegen Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege deines erkrankten und versicherten Kindes zu Hause bleiben und kannst nicht in die Arbeit gehen, hast du Anspruch auf Kindergeld, wenn du auch dafür versichert bist. Das Gleiche gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder, die du überwiegend unterhältst. Dein Kind darf höchstens elf Jahre alt sein, mit Ausnahme bei behinderten Kindern und Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, hier gilt keine Altersbegrenzung! Die Erkrankung deines Kindes muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden und es darf zusätzlich keine andere Person in deinem Haushalt leben, die sich um das Kind kümmern kann. Pro Kalenderjahr hast du für jedes Kind 10 Arbeitstage Anspruch auf Krankengeld, bei alleinerziehenden Versicherten 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern hast du 25 Arbeitstage Anspruch und als alleinerziehender Versicherter 50.